Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

An das Wohnhaus auf dem Anwesen Hohe Straße 7, Flurnummer 450/9 in der Gemarkung Bischberg soll im Südwesten und im Südosten angebaut werden. Es ist die Erweiterung des geplanten Wohnhauses für Wohnzwecke vorgesehen. Während der Anbau im Südosten noch innerhalb des vorhandenen Baurahmens liegt, muss für den Anbau im Südwesten der Baurahmen erweitert werden. Da dies eine wesentliche Abweichung zu den Grundzügen des Bebauungsplanes darstellt, ist der Bebauungsplan „Sachsenweg“ zu ändern.

 

Der unmittelbar angrenzende Nachbar Hohe Straße 9 ist mit dem Bauvorhaben einverstanden.

 

Daher hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 (TOP 138/2021) einen entsprechenden Beschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

1.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in Bischberg. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um eine Vergrößerung des Baurechts und eine entsprechende städtebaulich geforderte Nachverdichtung zu ermöglichen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücknummer 450/9 der Gemarkung Bischberg und wird wie folgt umgrenzt:

-     Im Westen durch die Ortsstraße „Hohe Straße“ und bestehende Bebauung

-     Im Norden, Osten und Süden durch bestehende Bebauung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

2.            Billigungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 5.Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in Bischberg in der Fassung vom 23. Juni 2022.

 

 

3.            Beschluss zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen und den Entwurf in der Fassung vom 23. Juni 2022 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Zeitlich parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert werden.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

 

Gemeinderat Christian Schneider war zu diesem TOP kurzfristig abwesend.