Sitzung: 23.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
An das Wohnhaus auf dem Anwesen Hohe Straße 7, Flurnummer 450/9 in der Gemarkung Bischberg soll im Südwesten und im Südosten angebaut werden. Es ist die Erweiterung des geplanten Wohnhauses für Wohnzwecke vorgesehen. Während der Anbau im Südosten noch innerhalb des vorhandenen Baurahmens liegt, muss für den Anbau im Südwesten der Baurahmen erweitert werden. Da dies eine wesentliche Abweichung zu den Grundzügen des Bebauungsplanes darstellt, ist der Bebauungsplan „Sachsenweg“ zu ändern.
Der unmittelbar angrenzende Nachbar Hohe Straße 9 ist mit dem Bauvorhaben einverstanden.
Daher hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 (TOP 138/2021) einen entsprechenden Beschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg
beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in Bischberg. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13
Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auf die
frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.
Die
Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um eine Vergrößerung des Baurechts
und eine entsprechende städtebaulich geforderte Nachverdichtung zu ermöglichen.
Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücknummer 450/9 der Gemarkung Bischberg und
wird wie folgt umgrenzt:
- Im Westen durch die Ortsstraße „Hohe Straße“ und bestehende Bebauung
- Im Norden, Osten und Süden durch bestehende Bebauung
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
2. Billigungsbeschluss
Der
Gemeinderat der Gemeinde Bischberg billigt den Entwurf der 5.Änderung des
Bebauungsplanes „Sachsenweg“ in Bischberg in der Fassung vom 23. Juni 2022.
3. Beschluss
zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen und den Entwurf in der Fassung vom
23. Juni 2022 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zeitlich
parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert werden.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |
Gemeinderat Christian Schneider war zu diesem TOP kurzfristig abwesend.