Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Regnitzradweg ist ein sehr stark frequentierter Radweg. Daneben wird er zudem gerne von Inlineskatern und vielen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bischberg sowie auch von außerhalb als Fußweg genutzt. Dies führt aufgrund der hohen Anzahl an Nutzern vor allem in den Sommermonaten immer wieder zu Konflikten und auch gefährlichen Situationen.

 

Deshalb hatte sich die Gemeinde Bischberg im Rahmen des Förderprogramms „Ausbau und Erweiterung des Radnetz Deutschland“ für das Anordnen eines separaten, parallel verlaufenden Fußwegs zur Entlastung des eigentlichen Radwegs zwischen dem „Pfarrersbrückla“ und dem Fischerhafen beworben. Mit Bescheid vom 13. Dezember 2021 erhielt die Gemeinde Bischberg eine Förderzusage in Höhe von 184.000,00 Euro.

 

Daraufhin wurden die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg und das Staatliche Bauamt Bamberg als Vertreterin des Grundstückseigentümers und als Straßenbaulastträger am vorhandenen Radweg um Stellungnahme gebeten.

 

Mit E-Mail vom 23. Februar 2022 teilte die Untere Naturschutzbehörde mit, dass keine naturschutzfachlichen Einwände bestehen. Die entsprechende Stellungnahme dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Mit E-Mail vom 16. Mai 2022 lehnte das Staatliche Bauamt Bamberg die Anordnung eines parallel geführten Weges ab. Alternativ wurde die Möglichkeit einer Verbreiterung des bisherigen Radwegs um bis zu 2,50 m unter verschiedenen Auflagen in Aussicht gestellt. Die weitreichendste Auflage ist, dass die Gemeinde Bischberg den Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Geh- und Radweg (bestehender GRW und künftige Verbreiterung) im Bereich der Verbreiterung übernehmen muss. Dies beinhaltet z.B. die Ausbesserung kleinteiliger Schäden im Geh- und Radweg, die Grünpflege und den Fugenverguss bei Rissen. Nach Kenntnisstand des Staatlichen Bauamtes wird derzeit kein Winterdienst für den Geh- und Radweg im Bestand geleistet; Schilder mit Hinweis „Kein Winterdienst“ sind vorhanden. Sollte dieser erforderlich werden, so wäre auch der Winterdienst durch die Kommune zu übernehmen. Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bamberg vom 16. Mai 2022 dient dem Gremium ebenfalls zur Kenntnis.

 

Zwischenzeitlich wurde auch die Förderstelle von der geänderten Planung (Verbreiterung im Bestand, statt Bau eines Parallelwegs) in Kenntnis gesetzt. Mit E-Mail vom 30. Mai 2022 teilte diese mit, dass die geänderte Planung zunächst geprüft werden muss und deshalb noch keine Aussage zum Fortbestand der Förderung getroffen werden kann.

 

Der Gemeinderat muss nun vor allem im Hinblick auf die für die Gemeinde Bischberg negativen Folgen durch die Auflagen des Staatlichen Bauamts Bamberg entscheiden, ob die Maßnahme weiterverfolgt werden soll oder nicht.

 

Die Verwaltung schlägt eine Verbreiterung des bestehenden Radwegs vom „Pfarrersbrückla“ bis zur Brücke über den Güßbach um maximal 1,5 m vor. Zudem solle im Zuge der Baumaßnahme auch die Anbringung einer Solar-Beleuchtung umgesetzt werden. Auch hier sind von der Verwaltung nochmals Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt entsprechend des Vorschlags des Staatlichen Bauamts Bamberg eine Verbreiterung des bestehenden Radweges zwischen dem „Pfarrersbrückla“ und der Brücke über den Güßbach um bis zu 1,50m sowie die bereits beschlossene Installation einer Solar-Beleuchtung dieses Abschnitts. Die genannten Auflagen seitens des Staatlichen Bauamts Bamberg werden akzeptiert.

 

Zusätzlich soll vor Abschluss der Übernahme der Unterhaltspflicht eine örtliche Begehung erfolgen. Unterhaltsmaßnahmen sind vorher durchzuführen.

 

Die Beleuchtungseinrichtungen soll dahingehend geprüft werden, ob eine Erdverkabelung nun nicht effektiver ist.

 

Voraussetzung zur Umsetzung des Beschlusses sind entsprechende Förderzusagen zu der Verbreiterung des Radwegs sowie zur Installation einer entsprechenden Solar-Beleuchtung.

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2023 umgesetzt werden, entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 einzuplanen.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0