Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der Schulleitung Frau Alexandra Kappauf vom 4. Mai 2022 auf Personalkostenzuschuss für die Küchenarbeit des Mensapersonals der Offenen Ganztagsgrundschule dient zur Kenntnis. Ebenso die näher begründeten Ausführungen der Antragssteller zum vorliegenden Antrag.

 

In der Vergangenheit wurden die Kosten durch den früheren Kooperationspartner selbst umgelegt. Die Gemeindeverwaltung war dabei nicht involviert.

 

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erfolgte im Bereich der Ganztagesschule auf Veranlassung der Schulleitung ein Trägerwechsel, so dass als neuer Kooperationspartner KoBiS gemeinnützige GmbH als Wohlfahrtsverband und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Grund- und Mittelschule tätig ist.

 

Rechtlich findet man zum offenen Ganztagesangebot in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (Nrn. 2.1.1.2.7, 2.1.6.3 und 2.1.6.5 Satz 1 und 2) zur Durchführung und Finanzierung folgende Kernaussagen:

 

„In gemeinsamer Absprache zwischen Schule, Sachaufwandsträger und ggf. Kooperationspartner vor Ort solle die Organisation der Mittagsverpflegung – insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der Speisen und Getränke, des Mensa- bzw. Cateringbetriebs sowie der Abrechnung getroffen werden. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Mittagszeit ist schulische Aufgabe und erfolgt bei der Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote durch einen Kooperationspartner in der Regel durch dessen Personal. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Mittagspause nicht unbeaufsichtigt verlassen. Für das Mittagessen kann ein Teilnehmerbeitrag von den Erziehungsberechtigten erhoben werden. Entsprechende Vertragsvereinbarungen und/oder Regelungen zum Zahlungsverkehr sind zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Leistungserbringer zu treffen.“

 

In Bischberg werden laut Frau Scharf derzeit wöchentlich ca. 160 Essen zu á 3,50 EUR über Coupons verkauft. Dadurch findet sich die Verpflegung nur mit den Personalkosten des Caterings in der Buchhaltung des Kooperationspartners wieder. In anderen Schulen, wo das Essen vor Ort beim Kooperationspartner abgerechnet wird, wird auch ein Teilaufschlag durch die Erziehungsberechtigten für die zusätzlichen Kosten verlangt und ein Anteil wird selbst übernommen.

 

Nachdem unser Kooperationspartner KoBiS gemeinnützige GmbH die Kosten nicht an die Eltern weitergibt und derzeitig keine Vereinbarung getroffen ist, verbleiben die Kosten bis dato zu 100 % beim Kooperationspartner. Aus diesem Grund ist der Antrag sachlich seitens der Verwaltung durchaus nachvollziehbar. Jedoch wurde der Kostenpunkt rechtlich und kalkulatorisch näher beleuchtet.

 

Ergänzende genaue Zahlen zur Berechnung oder Vermeidung des Defizits oder Stellungnahmen seitens der beiden Vertragspartner liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Eine Nachfrage beim Markt Hirschaid hat ergeben, dass dort grundsätzlich nochmals ein Zuschuss für die Offene Ganztagesschule an den Träger KoBiS gemeinnützige GmbH gewährt wird. Die Nachfrage hat ergeben, dass es sich um einen pauschalen Zuschuss ohne genaue Abrechnung handelt. Rein rechtlich betrachtet sind bei Defizitverträgen und Kostenübernahmen durch Dritte entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

Eine Recherche bei anderen Sachaufwandsträgern hat in Erfahrung gebracht, dass zur Essensausgabe oft nur eine Kraft eingesetzt wird und diese ca. zwei bis drei Stunden beschäftigt ist.

 

Ausgehend vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Cateringkräfte der Entgeltgruppe 2 zugeordnet (Jahresbrutto 42.500 EUR / 26,45 EUR je Stunde). Pädagogische Fachkräfte dagegen sind nach dem TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S4 eingruppiert (Jahresbrutto 53.650 EUR/ 33,39 EUR je Stunde).

 

Geht man von 2,5 Stunden, die vom Kooperationspartner KoBiS genannt wurden, aus, betragen nach der Tabelle der durchschnittlichen Lohnkosten (vgl. GkBay Randnummer 125/2021) die anteilig umlegbaren Lohnkosten 20.102,00 EUR (26,45 EUR * 2,5 Std. * 4 Tage * 42 Schulwochen mit Urlaub * 2 Personen). Dies würde bei 160 Essen und durchschnittlich 38 Schulwochen mit vier Tagen in der Woche einen zusätzlichen Anteil pro Essen von 0,83 EUR bedeuten.

 

Bei den von der Schulleitung bzw. der KoBiS gemeinnützige GmbH jährlich genannten Gesamtkosten betragen die Lohnkosten 31.818,96 EUR also je Essen 1,31 EUR.

 

Der Kooperationspartner KoBiS gibt an, dass eingesetzte Personal aufgrund einer entsprechenden Absprache von der Arbeiterwohlfahrt übernommen zu haben und nicht damit gerechnet zu haben, dieses zu 100% für den Bereich Mittagsverpflegung einsetzen zu müssen. Deshalb sind in Bischberg wie bisher auch zwei Kräfte abgestellt und die Kinder gehen in Kleingruppen essen. Für KoBiS gibt es nur die Möglichkeit, die beiden Mitarbeiterinnen zum neuen Schuljahr voll in der pädagogischen Arbeit am Nachmittag einzusetzen. Die Stellen im Bereich der Mittagsverpflegung wären dann vakant. Eine Anpassung der Lohnkosten wie es tarifrechtlich möglich ist, sieht der Träger als nicht umsetzbar an.

 

In den bisherigen Kooperationsmodellen von KoBiS mit anderen Gemeinden kam ein Elternanteil an den Cateringkosten bisher noch nie zur Sprache. Ein etwaiger Elternbeitrag müsste dann aber mit relativ wenig Verwaltungsaufwand erhoben werden.

 

Bei der Kostenübernahme für die Küchenarbeit durch das Personal von KoBiS handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune (Art. 57 GO). Eltern von Schülern und Schülerinnen der Grundschule können sich die Mehraufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen des offenen Ganztagesangebot auf Antrag bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Zusammenhang mit den Leistungen des Jobcenters bzw. Landkreises erstattet bekommen (Nr. 2.1.6.5 Bekanntmachung vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 BayMBl. Nr. 227).

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2022 nicht zur Verfügung und müssen durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt werden.

 


Die Ausführungen der Rektorin Frau Alexandra Kappauf, des Vertreters des Kooperationspartners Herrn Christoph Busch und des 1. Bürgermeister Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Aufgrund der Sachlage beschließt der Gemeinderat Bischberg gemäß dem Antrag vom 4. Mai 2022, sich mit 50 % der jährlich nachgewiesenen Gesamtkosten für die Küchenarbeit des Mensapersonals zum offenen Ganztagesangebot in der Grundschule bis zu einer Höchstsumme von 15.000,00 EUR pro Schuljahr zu beteiligen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel für zwei Schuljahre zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes werden ab dem Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

3