Sitzung: 23.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Antrag der Schulleitung Frau Alexandra
Kappauf vom 4. Mai 2022 auf Personalkostenzuschuss für die Küchenarbeit des
Mensapersonals der Offenen Ganztagsgrundschule dient zur Kenntnis. Ebenso die
näher begründeten Ausführungen der Antragssteller zum vorliegenden Antrag.
In der Vergangenheit wurden
die Kosten durch den früheren Kooperationspartner selbst umgelegt. Die
Gemeindeverwaltung war dabei nicht involviert.
Seit dem Schuljahr
2020/2021 erfolgte im Bereich der Ganztagesschule auf Veranlassung der
Schulleitung ein Trägerwechsel, so dass als neuer Kooperationspartner KoBiS
gemeinnützige GmbH als Wohlfahrtsverband und anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe an der Grund- und Mittelschule tätig ist.
Rechtlich findet man zum offenen
Ganztagesangebot in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (Nrn.
2.1.1.2.7, 2.1.6.3 und 2.1.6.5 Satz 1 und 2) zur Durchführung und Finanzierung
folgende Kernaussagen:
„In gemeinsamer Absprache zwischen Schule,
Sachaufwandsträger und ggf. Kooperationspartner vor Ort solle die Organisation
der Mittagsverpflegung – insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der
Speisen und Getränke, des Mensa- bzw. Cateringbetriebs sowie der Abrechnung
getroffen werden. Die Betreuung der Schülerinnen
und Schüler während der Mittagszeit ist schulische Aufgabe und erfolgt bei der
Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote durch einen
Kooperationspartner in der Regel durch dessen Personal. Die Schülerinnen und
Schüler dürfen das Schulgelände während der Mittagspause nicht unbeaufsichtigt
verlassen. Für das Mittagessen kann ein Teilnehmerbeitrag von den
Erziehungsberechtigten erhoben werden. Entsprechende Vertragsvereinbarungen
und/oder Regelungen zum Zahlungsverkehr sind zwischen den
Erziehungsberechtigten und dem Leistungserbringer zu treffen.“
In Bischberg werden laut
Frau Scharf derzeit wöchentlich ca. 160 Essen zu á 3,50 EUR über Coupons
verkauft. Dadurch findet sich die Verpflegung nur mit den Personalkosten des
Caterings in der Buchhaltung des Kooperationspartners wieder. In anderen
Schulen, wo das Essen vor Ort beim Kooperationspartner abgerechnet wird, wird
auch ein Teilaufschlag durch die Erziehungsberechtigten für die zusätzlichen
Kosten verlangt und ein Anteil wird selbst übernommen.
Nachdem unser
Kooperationspartner KoBiS gemeinnützige GmbH die Kosten nicht an die Eltern
weitergibt und derzeitig keine Vereinbarung getroffen ist, verbleiben die
Kosten bis dato zu 100 % beim Kooperationspartner. Aus diesem Grund ist der
Antrag sachlich seitens der Verwaltung durchaus nachvollziehbar. Jedoch wurde
der Kostenpunkt rechtlich und kalkulatorisch näher beleuchtet.
Ergänzende genaue Zahlen zur Berechnung oder Vermeidung
des Defizits oder Stellungnahmen seitens der beiden Vertragspartner liegen der
Verwaltung nicht vor.
Eine Nachfrage beim Markt
Hirschaid hat ergeben, dass dort grundsätzlich nochmals ein Zuschuss für die
Offene Ganztagesschule an den Träger KoBiS gemeinnützige GmbH gewährt wird. Die
Nachfrage hat ergeben, dass es sich um einen pauschalen Zuschuss ohne genaue
Abrechnung handelt. Rein rechtlich betrachtet sind bei Defizitverträgen und
Kostenübernahmen durch Dritte entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eine Recherche bei anderen
Sachaufwandsträgern hat in Erfahrung gebracht, dass zur Essensausgabe oft nur
eine Kraft eingesetzt wird und diese ca. zwei bis drei Stunden beschäftigt ist.
Ausgehend vom Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Cateringkräfte der Entgeltgruppe 2
zugeordnet (Jahresbrutto 42.500 EUR / 26,45 EUR je Stunde). Pädagogische
Fachkräfte dagegen sind nach dem TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst in der
Entgeltgruppe S4 eingruppiert (Jahresbrutto 53.650 EUR/ 33,39 EUR je Stunde).
Geht man von 2,5 Stunden,
die vom Kooperationspartner KoBiS genannt wurden, aus, betragen nach der
Tabelle der durchschnittlichen Lohnkosten (vgl. GkBay Randnummer 125/2021) die
anteilig umlegbaren Lohnkosten 20.102,00 EUR (26,45 EUR * 2,5 Std. * 4 Tage *
42 Schulwochen mit Urlaub * 2 Personen). Dies würde bei 160 Essen und
durchschnittlich 38 Schulwochen mit vier Tagen in der Woche einen zusätzlichen
Anteil pro Essen von 0,83 EUR bedeuten.
Bei den von der
Schulleitung bzw. der KoBiS gemeinnützige GmbH jährlich genannten Gesamtkosten
betragen die Lohnkosten 31.818,96 EUR also je Essen 1,31 EUR.
Der Kooperationspartner KoBiS gibt an, dass eingesetzte
Personal aufgrund einer entsprechenden Absprache von der Arbeiterwohlfahrt
übernommen zu haben und nicht damit gerechnet zu haben, dieses zu 100% für den
Bereich Mittagsverpflegung einsetzen zu müssen. Deshalb sind in Bischberg wie
bisher auch zwei Kräfte abgestellt und die Kinder gehen in Kleingruppen essen.
Für KoBiS gibt es nur die Möglichkeit, die beiden Mitarbeiterinnen zum
neuen Schuljahr voll in der pädagogischen Arbeit am Nachmittag einzusetzen. Die
Stellen im Bereich der Mittagsverpflegung wären dann vakant. Eine Anpassung der
Lohnkosten wie es tarifrechtlich möglich ist, sieht der Träger als nicht
umsetzbar an.
In den bisherigen Kooperationsmodellen von KoBiS mit anderen Gemeinden kam ein Elternanteil an den Cateringkosten bisher noch nie zur Sprache. Ein etwaiger Elternbeitrag müsste dann aber mit relativ wenig Verwaltungsaufwand erhoben werden.
Bei der Kostenübernahme für die
Küchenarbeit durch das Personal von KoBiS handelt es sich um eine freiwillige
Leistung der Kommune (Art. 57 GO). Eltern von Schülern und Schülerinnen der
Grundschule können sich die Mehraufwendungen für die Teilnahme an der
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen des offenen Ganztagesangebot
auf Antrag bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Zusammenhang mit den
Leistungen des Jobcenters bzw. Landkreises erstattet bekommen (Nr. 2.1.6.5 Bekanntmachung vom 30. März 2020, Az. IV.8-BO4207.2-6a.25
693 BayMBl. Nr. 227).
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2022 nicht zur
Verfügung und müssen durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Ausführungen der Rektorin Frau Alexandra Kappauf, des Vertreters des Kooperationspartners Herrn Christoph Busch und des 1. Bürgermeister Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Aufgrund der Sachlage beschließt der Gemeinderat Bischberg gemäß dem Antrag vom 4. Mai 2022, sich mit 50 % der jährlich nachgewiesenen Gesamtkosten für die Küchenarbeit des Mensapersonals zum offenen Ganztagesangebot in der Grundschule bis zu einer Höchstsumme von 15.000,00 EUR pro Schuljahr zu beteiligen.
Entsprechende Haushaltsmittel für zwei Schuljahre zur Verbesserung des pädagogischen Konzeptes werden ab dem Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: |
Für: |
15 |
Gegen: |
3 |