Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat Bischberg befasst sich schon seit längerem mit der Thematik der Sanierung des Unteren Schlosses. Jedoch wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar definiert, in welcher Art und in welchem Umfang die Sanierung erfolgen soll.

 

Um jedoch im Zuge der Haushaltsplanung, insbesondere der Finanzplanung für die kommenden Jahre, genauere Zahlen einplanen zu können, wurde das Architektenbüro jungskunst + zang archtitekt + beratender ingenieur partgmbh gebeten, eine Sanierungsplanung auf Grundlage der letzten Nutzung mit einer eventuellen Erweiterung der nutzbaren Fläche zu erstellen. Die Erweiterungsmöglichkeit solle vor allem im Hinblick darauf geprüft werden, da es in Bischberg kaum noch größere Räume mit einer Bewirtschaftungsmöglichkeit gibt oder Orte, um eine Jahreshauptversammlung abzuhalten. Im Dachgeschoß wäre - wie beim Ortstermin vor der Sitzung zu sehen war - augenscheinlich noch Potenzial vorhanden, um eine größere Fläche für Veranstaltungen zu gewinnen. Bei den derzeitigen Bodenrichtwerten und Baupreisen ist eine optimale Nutzung des Gebäudes aus finanzieller Sicht anzustreben.

 

Daraufhin wurde am 18. Mai 2022 mit dem Architekten Herrn Jungkunst, den Fachplanungsbüros Rodis bzw. Dorsch ein Ortstermin am Objekt vorgenommen. Hier wurden der Neueinbau einer Gaststätte, der Einbau eines Saales im Dachgeschoß, die behindertengerechte Erschließung sowie verschiedene Umbau- und Innenrenovierungsmaßnahmen genauer betrachtet. Zudem wurde angeregt, vor einer Planung eines Dachgeschoßausbaus zu prüfen, ob auch das Dachgebälk schadstofffrei, insbesondere lindanfrei ist. Deshalb wurde zusätzlich das Ingenieurbüro Gartiser, German & Piewak GmbH für Geotechnik und Umwelt beauftragt, entsprechende Untersuchungen vorzunehmen. Die sich daraus ergebende Ergebnisse der Untersuchung, eine Grobskizzierung der Maßnahmen sowie eine grobe Kostenschätzung werden durch die Herren Peter Jungkunst, Dipl.-Ing. (FH) M. A. Architekt, und Michael Jungkunst, Dipl.-Ing. (FH) Architekt vorgestellt und dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Laut der zuletzt beschlossenen Finanzplanung sieht man derzeit eine Umsetzungsmöglichkeit ab dem Jahr 2024.

 

Der Gemeinderat hat sich hinsichtlich der Folgenutzung der bisherigen Gaststätte nicht eindeutig geäußert. Allerdings ist festzustellen, dass sich die Verpachtung der Gaststätte seit dem Umbau Mitte der 1980er Jahre eher unwirtschaftlich gestaltete. Aufgrund des erst mittelfristigen Maßnahmenbeginns schlägt die Verwaltung deshalb vor, dass man sich im Hinblick auf die zusätzlichen Kosten eines Gaststättenbetriebs sowie die steuerrechtlichen Folgekosten bereits vor Umsetzung der Planung um einen möglichen Pächter bemühen sollte. Dies hätte auch den Vorteil, dass man im Rahmen der Sanierungsplanung dessen Wünsche berücksichtigen könnte. Sollte die Suche nach einem entsprechenden Pächter erfolglos sein, könnte man die Gaststätte auch nur für eine Vereinsnutzung umbauen und hätte vor allem im technischen Bereich und der Ausstattung Einsparmöglichkeiten.

 

Vor einem Einstieg in die Detailplanung muss der Gemeinderat entscheiden, in welche Richtung es gehen soll. Außerdem sind aufgrund der finanziellen Größenordnung Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung zu ermitteln.

 


Ohne Abstimmung.


Abstimmung:

Für:

 

Gegen: