Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Röthelbach-Kirchberg“, Rothofweg 15.

 

Für die geplante Nutzungsänderung Einfamilienhaus in Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0