Sitzung: 12.05.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die
geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans „Kirchenäcker“, Am Löhlein 19.
Für
den geplanten Neubau eines Carports und eines Gartenhäuschens wird das
gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt.
Die
Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw.
schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
18 |
Gegen: |
0 |