Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 3 Nr. 2 der Betriebsträgervereinbarung zum Kindergartenbetrieb zwischen der Gemeinde Bischberg und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. vom 1. Mai 2010 ist die Gemeinde Bischberg vertraglich für den gesamten Bauunterhalt am Gebäude und Anlagen der Kindertagesstätte „Am Vogelberg“ mit Sitz in 96120 Bischberg, Schulstraße 38 zuständig. Schönheitsreparaturen werden davon nicht erfasst.

 

Der Bodenbelag in den Räumen ist seit der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung im Jahr 1997 vorhanden. Der Austausch des Bodenbelags zählt zum gemeindlichen Bauunterhalt. Nach der AfA-Tabelle beträgt die betriebliche Nutzungsdauer eines Bodenbelags im sozialen Bereich 22 Jahre.

 

Bei einer Begehung der Kindertagesstätte „Am Vogelberg“ am 19. Oktober 2021 wurde festgestellt, dass sämtliche Bodenbeläge im Altbestand verschlissen sind.

 

Deshalb wurden die Bodenbelagsarbeiten für diese Teilfläche der Kindertageseinrichtigung (Kindergartenbereich) beschränkt ausgeschrieben.

 

Zur Submission am 2. Mai 2022 lagen der Gemeinde Bischberg fünf wertbare Angebote von sieben Anfragen vor.

 

Das mindestnehmende Angebot lag bei ca. 22.000,00 EUR; das höchstnehmende Angebot bei ca. 29.600,00 EUR.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten in der Kindertagesstätte „Am Vogelberg“ in 96120 Bischberg, Schulstraße 38 an die mindestnehmende Firma holland Fussbodentechnik mit Sitz in 97514 Dankenfeld, Hutweg 3 entsprechend ihres Angebotes vom 28. April 2022 zur Bruttoangebotssumme von 22.015,33 EUR zu vergeben.

 

In der Auftragsvergabe ist zu vermerken, dass die Firma holland Fussbodentechnik nach Fertigstellung der Arbeiten den Betriebsträger in die Pflege der neuen Bodenbeläge einweist und entsprechende Pflegeanleitungen übergibt. Zudem ist der Gemeinde Bischberg zukünftig vom Betriebsträger spätestens alle drei Jahre ein Nachweis über die durchgeführte Grundreinigung der Bodenbeläge der Gesamteinrichtung vorzulegen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 bei der HSt. 4643.5000 eingestellt.


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0