Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Am 7. April 2021 stellte die Firma Götz Projekt GmbH, Ludwigstraße 27, 96052 Bamberg, einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ im Bereich der Flurnummer 409, Gemarkung Bischberg. Dieser Antrag wurde in der 3. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15. April 2021 (TOP 48) auf Grund der zu massiven Verdichtung abgelehnt.

 

Der überarbeiteten Planung des Antragstellers (Bebauung mit zwei anstatt drei Doppelhäusern) stimmte der Gemeinderat in seiner 9. öffentlichen Sitzung am 2. Dezember 2021 (TOP 48) zu.

 

Die Verwaltung beauftragte daraufhin die Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH, Markusstraße 2, 96047 Bamberg mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“. Die Änderung entspricht der vom Gemeinderat in der Sitzung am 2. Dezember 2021 beschlossenen Planung und sieht zudem eine Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Weipelsdorfer Straße vor.

 


1.         Aufstellungsbeschluss

 

            Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ in der Fassung vom 12.05.2022.

 

            Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

            Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

            Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

 

            Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um weitere Baurechte durch Nachverdichtung des Grundstücks zu ermöglichen.

 

            Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 409 der Gemarkung Bischberg und wird wie folgt umgrenzt:

-           Im Westen von bestehender Bebauung

-           Im Norden durch eine Anliegerstraße und bestehende Bebauung

-           Im Osten durch die Ortsstraße „Weipelsdorfer Straße“ und bestehende Bebauung

-           Im Süden durch eine Anliegerstraße und bestehende Bebauung

 

            Der Geltungsbereich ist im als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.

 

            Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

 

2.         Billigungsbeschluss

 

            Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ in Bischberg in der Fassung vom 12. Mai 2022.

 

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

 

3.         Beschluss zur Durchführung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

            Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen und den Entwurf in der Fassung vom 12. Mai 2022 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

                Zeitlich parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert werden.

 

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

Lageplan zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 409, Gemarkung Bischberg