Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Besondere Arbeitsgemeinschaft Bamberg, Bischberg, Hallstadt und Hirschaid (B²H²) existiert bereits seit dem Jahr 2002. Die Ziele und der öffentlich-rechtliche Vertrag der interkommunalen Zusammenarbeit wurden mehrfach fortgeschrieben.

 

Zu den Zielen der Besonderen Arbeitsgemeinschaft gehören unter anderem:

   die Einheitlichkeit, Eindeutigkeit und Transparenz der Bewertungsgrundlagen für Einzelhandelsvorhaben zu gewährleisten

   eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und kurze Kommunikationswege der Beteiligten

   ein gemeinsames und abgestimmtes Auftreten gegenüber Investoren, Projektentwicklern und Betreibern

   eine Beschleunigung der Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren

   weitere Wirtschaft und Infrastruktur betreffende Themenfelder für die Besondere Arbeitsgemeinschaft zu definieren und zu bearbeiten

 

Die Hauptaufgabe der Besonderen Arbeitsgemeinschaft liegt insbesondere in der interkommunalen Abstimmung großflächiger Einzelhandelsvorhaben.

 

Neben Vertretern der beteiligten Kommunen und der Geschäftsführung der Besonderen Arbeitsgemeinschaft (dw-planung-Daniel Waldhoff) wirken die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Bamberg als Berater mit.

 

Die Arbeitsgemeinschaft wird durch die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt und gilt als ein Pilotprojekt in Bayern. Bei den regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft werden die beabsichtigten Projekte bereits mit dem Landratsamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken so weit abgestimmt, dass eine langwierige schriftliche Beteiligung für einzelne Vorhaben meist nicht mehr erforderlich ist.

 

Im Jahr 2021 befassten sich die Beteiligten der Besonderen Arbeitsgemeinschaft hauptsächlich damit, vor allem die Grundlagen der Zusammenarbeit neu zu regeln und fortzuschreiben. In mehreren Arbeitssitzungen, sowohl online als auch in Präsenz, wurde das von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) überarbeitete Interkommunale Entwicklungskonzept intensiv diskutiert. Darüber hinaus wurde das Prüf- und Moderationsverfahren der ARGE B2H2 fortgeschrieben, den neuen Steuerungsregeln des Interkommunalen Entwicklungskonzepts angepasst und soweit möglich vereinfacht und beschleunigt.

 

Somit besitzt die Besondere Arbeitsgemeinschaft jetzt aktualisierte und verschlankte Instrumente, um den in vielen Bereichen durch die Corona-Pandemie unter Druck geratenen Einzelhandel in unserer Region zu stärken und durch schnellere Entscheidungsprozesse zu fördern.

 

Nachdem nunmehr eine Neubeantragung von Städtebaufördermitteln bei der Regierung von Oberfranken ansteht, sind Grundsatzbeschlüsse der Entscheidungsgremien aller beteiligten Kommunen über die Fortsetzung der Besonderen Arbeitsgemeinschaft erforderlich.

 


Der Sachvortrag des 2. Bürgermeisters Tobias Knoblach diente zur Kenntnis.

 

1.         Der Gemeinderat bekräftigt die Mitgliedschaft der Gemeinde Bischberg in der Besonderen Arbeitsgemeinschaft (ARGE B²H²) und stimmt der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zu.

 

2.         Die Besondere Arbeitsgemeinschaft wird mit der erneuten Beantragung von Städtebaufördermitteln bei der Regierung von Oberfranken für den Förderzeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2026 beauftragt.

 

3.         Die Besondere Arbeitsgemeinschaft wird mit der Fortschreibung ihrer Vereinbarung beauftragt. Bis zur Vorlage einer überarbeiteten Vereinbarung behält die bisherige Satzung der Besonderen Arbeitsgemeinschaft in der Fassung vom Mai 2017 ihre Gültigkeit.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0