Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm, der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf vom 24. März 2022, der Haushaltsplanentwurf vom 24. März 2022 sowie weitere Anlagen, die den Gemeinderäten per E-Mail vom 9. April 2021 übermittelt wurden, dienen zur Kenntnis. Der Stellenplan wurde modifiziert und für den Bauhof eine zusätzliche Stelle aus den bekannten Gründen eingearbeitet.

 

Die vorgelegte Haushaltssatzung mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24. März 2022 ausführlich erörtert und als solche gebilligt. Darüber hinaus wird dem Gemeinderat empfohlen, die noch nicht begonnen Projekte neu zu sortieren und entsprechend einer Prioritätenliste (Pflichtaufgaben vor freiwilligen Leistungen) mit einer größeren Zeitspanne abzuarbeiten. Auf die gesetzliche Verpflichtung in Art. 57 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern wird verwiesen. Nur so kann auch eine dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune und ein freier Handlungsspielraum sichergestellt werden.

 

Die ausgearbeitete Satzung entspricht den rechtlichen Erfordernissen für einen genehmigungsfreien Haushalt.

 

Der vorliegende Entwurf schließt

 

im Verwaltungshaushalt mit                                    13.299.300 EUR

im Vermögenshaushalt mit                                      15.100.600 EUR.

 

Das Gesamtvolumen entspricht                             28.399.900 EUR.

 

Im Finanzplan (Seite 181-189) sind alle im Planungszeitraum zu verwirklichenden Projekte eingestellt. Hierzu wird ergänzend noch das manuell erstellte Investitionsprogramm zur Kenntnis gegeben. Hauptprojekte sind die Generalsanierung des Hallenbades, die Teilsanierung der Mittelschule, der Neubau der Kindertagesstätte St. Matthäus, der Ausbau des Kastanienwegs, der Ausbau der Straßenbeleuchtung, der Spielplatz in Tütschengereuth, die Dorferneuerung Tütschengereuth mit Ausbau der Kirchstraße sowie der Abschluss des Projektes Eigenwasserversorgung (Mischung des Eigenwassers und Rückbau der beiden Tiefbrunnen I und II). Die Zahlen für die Straßen-, Kanal- und Wasserbauprojekte wurden anhand der Tabelle der Bauabteilung übernommen.

 


a)       Finanzplan

 

Der vorgelegte Entwurf des Finanzplans für die Jahre 2021-2025 zum Haushaltsplanentwurf vom 24. März 2022 und die ergänzenden Unterlagen dienen dem Gemeinderat Bischberg zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher zunächst gebilligt.

 

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die eingestellten Projekte nach einer noch zu erstellenden Prioritätenliste unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Art. 57 GO) neu geordnet werden müssen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erhalten. Ziel muss es dabei sein, weiterhin leistungs- und handlungsfähig zu bleiben und einen angemessenen Handlungsspielraum zu erhalten.

 

Entsprechende Beschlüsse werden in den kommenden Sitzungen gefasst.

 

 

Abstimmung:                 Für: 18                                                                    Gegen: 1

 

 

b)      Haushaltssatzung

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Bischberg dient zur Kenntnis; ebenso der Entwurf der Haushaltssatzung zum bereits verteilten Vorabdruck des Haushaltsplans vom 24. März 2022.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 sowie deren Anlagen. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmung:                 Für: 18                                                                    Gegen: 1

 


Abstimmung:

Für:

 

Gegen: