Sitzung: 31.03.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Für die Errichtung eines Gartenhauses
wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans erteilt.
Die Oberflächenentwässerung hat über die
bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten
Grundstücke auf eigenem Grund zu erfolgen.
Die Unterschriften der
Grundstücksnachbarn fehlen auf den Unterlagen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |