Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der heutigen Sitzung wird der von der Verwaltung erstellte Entwurf zum Haushalt 2022 vorgestellt.

 

Wie dem Entwurf vom 24. März 2022 zu entnehmen ist, hat es diverse Verschiebungen im Bereich der Finanzplanung gegeben. Der Haushalt wird bis zur Verabschiedung – soweit möglich – noch laufend fortgeschrieben. Seitens der Finanzverwaltung wurden nun alle Projekte die in nächster Zeit zur Freigabe durch das Gremium anstehen könnten, eingearbeitet. Zum Ausgleich der Finanzplanjahre ist dadurch in den kommenden Finanzplanjahren 2023 bis 2025 eine Kreditaufnahme notwendig.

 

Heute soll der vorliegende Entwurf mit der mittelfristigen Finanzplanung für den Haushalt zunächst vorgestellt und gemeinsam besprochen werden. Er soll aber auch dazu dienen, bewusst über einen Zeitplan zur Umsetzung diverser Projekte nachzudenken.

 

Gerade in der jetzigen Zeit stößt man schon mit der Erfüllung der Pflichtaufgaben einer Kommune an die Grenze der Leistungsfähigkeit. Deutlich wird auch hier, dass man nicht nur zur Erfüllung von Pflichtaufgaben auf möglichst viele Einnahmen angewiesen ist, Projekte zeitlich zurückgestellt oder gestreckt werden müssen.

 

Wichtiger denn je wird es sein, dass neue Projekte weiterhin mit Zuschüssen finanziert und die rechtlichen Einnahmemöglichkeiten (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Art. 62 GO) ausgeschöpft werden. Kreditaufnahmen werden von Seiten der Kommunalaufsicht nur dann genehmigt, wenn nachgewiesen wird, dass alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden sowie die Ausgaben reduziert werden. Dies führt zum einen zu Steuererhöhungen der Gemeindesteuern, aber auch zur gänzlichen Kürzung freiwilliger Leistungen, wie beispielsweise die unentgeltliche Nutzung gemeindlicher Einrichtungen durch Vereine oder die gemeindliche Jugendförderung unserer Vereine.

 

Die Hebesätze bleiben im vorliegenden Planentwurf aufgrund der entsprechenden Beschlussfassung des Gemeinderates vom 27. Januar 2022 (TOP 2) unverändert.

 

Der dreijährige Gebührenkalkulationszeitraum für die Verbrauchsgebühren und Einleitungsgebühren wurde zuletzt zum 1. Januar 2020 angepasst und ist bis zum Jahresende neu zu kalkulieren. Für den Friedhof wird es erforderlich sein, entgegen der ursprünglichen Planung auch vor einer Sanierung neue Satzungen zu erlassen.

 

Der Haushalt schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt                                                                                      13.299.300 EUR

Vermögenshaushalt                                                                                        15.100.600 EUR

Gesamthaushalt                                                                                                28.399.900 EUR

 

Mittelfristig beträgt das Haushaltsvolumen

2023                                                                                                                        26.638.500 EUR

2024                                                                                                                        24.403.100 EUR

2025                                                                                                                        18.620.200 EUR

 

Die Investitionsrate beträgt

2022                                                                                                                           2.769.800 EUR

2023                                                                                                                           3.020.400 EUR

2024                                                                                                                           3.114.500 EUR

2025                                                                                                                           3.164.100 EUR

 

Dabei sind folgende Rücklagenentnahmen vorgesehen:

2022                                                                                                                           9.632.600 EUR

2023                                                                                                                           3.476.800 EUR

 

Ergänzend sind folgende Fehlbeträge durch Kredite auszugleichen:

2023                                                                                                                           3.391.100 EUR

2024                                                                                                                           5.979.900 EUR

2025                                                                                                                           1.977.800 EUR

 

Alle Maßnahmen wurden aufgrund der Meldungen der Fachabteilungen, soweit diese vorlagen bzw. bekannt waren, eingestellt. Streichungen seitens der Verwaltung fanden in diesem Sinne keine statt.

 

Der heute vorgelegte Entwurf kann durchaus als Spiegelbild der zu erwartenden finanziellen Situation der Gemeinde Bischberg betrachtet werden. Trotz der Berücksichtigung aller zugesagten Einnahmen kann eine Liquidität mit Eigenmitteln mittelfristig nicht mehr garantiert werden. In letzter Konsequenz wäre der Finanzplan mehr zu strecken und die Umsetzung von Projekten über mehrere Jahre anzustreben.

 

Bis zur Gemeinderatssitzung am 7. April 2022 wird - soweit notwendig - im Bereich Unterhalt eine Fortschreibung der Haushaltsstellen für die Bewirtschaftungen (Gr. 54) und Einnahmen erfolgen.


Der Sachvortrag der Verwaltungsleiterin Renate Heinz und des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Finanzplanentwurf wird genehmigt und der sich daraus ergebende Haushaltsplanentwurf vom 24. März 2022 dient dem Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher gebilligt.

 

Er soll bis zur Verabschiedung fortgeschrieben und in allen Bereichen ausglichen werden und ist dem Gemeinderat Bischberg in seiner nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorzulegen.

 

Sollte aus Sicht des Gemeinderates eine Ergänzung gewünscht werden, so ist diese bis zum 3. April 2022 (bis zur KW 13/2022) der Finanzverwaltung vorzulegen.


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0