Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Rechtsgrundlagen für eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule finden sich im SGB VIII und dem Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) als landesspezifisches Ausführungsgesetz. Die §§ 13, 81 Nr. 1 SGB VIII und Art. 31 Abs. 1 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) schaffen die rechtliche Basis für eine Kooperation.

 

Die Einrichtung einer Jugendsozialarbeit auch an der Grundschule Bischberg wird von der Schulleitung als wichtig und sinnvoll erachtet. Diese Stelle kann bei Problemen der Schülerinnen und Schüler sofort eingreifen und prophylaktisch handeln. Es ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit die jungen Menschen bei der sozialen und individuellen Integration zu unterstützen und zu fördern. Ganz besonders dort, wo soziale Problemlagen die Entwicklung eines eigenständigen Lebensentwurfs und/oder eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung beeinträchtigen.

 

Jugendsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Jugendamt und Schule. Jugendsozialarbeit an Grundschulen einzuführen ist vor allem im Hinblick auf frühe Präventionsmaßnahmen wichtig, obgleich nicht vergessen werden darf, dass Jugendsozialarbeit kein Allheilmittel ist. Ein Vorteil besteht unter anderem darin, dass durch die/den Jugendsozialarbeiter/in bei Bedarf auch Besuche in den Familien möglich sind, was einer Lehrkraft nicht erlaubt ist.

 

Jugendsozialarbeit wird bereits seit 2008 an der Mittelschule Bischberg in Kooperation mit der Mittelschule Oberhaid praktiziert (jeweils mit 50% einer Vollzeitstelle). Einen Rechtsanspruch auf Jugendsozialarbeit gibt es allerdings nicht. Die Angebote zur Hilfe beruhen stets auf Freiwilligkeit.

 

Seit längerer Zeit wird aus den vorgenannten Gründen die Jugendsozialarbeit auch für Grundschulen entsprechend staatlich gefördert. Hierzu hat der Landkreis Bamberg mit dem Jugendamt als Träger der Jugendhilfe gewisse Regelungen zur Ermittlung des örtlichen Bedarfs festgelegt.

 

Die Schulleitung der Grund- und Mittelschule Bischberg Frau Rektorin Alexandra Kappauf hat zusammen mit dem Sachaufwandsträger beim zuständigen Amt für Jugend und Familie des Landkreises Bamberg einen Antrag auf Genehmigung einer Stelle zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg gestellt.

 

Der Antrag für die Grundschule Bischberg entspricht dem neuen Berechnungsmodell des Landkreises Bamberg und wird wahrscheinlich einen Bedarf einer halben Vollzeitstelle ergeben. Das Jugendamt befürwortet die Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg, ein entsprechender Beschluss soll in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung im März 2022 gefasst werden.

 

Die Entscheidung über den Träger der freien Jugendhilfe trifft das Jugendamt Bamberg und nicht die Schulleitung oder der Sachaufwandsträger.

 

Die Finanzierung der Stelle wurde vom Jugendhilfeträger beispielhaft wie folgt aufgezeigt:

 

Veranschlagte Gesamtkosten bei 0,5 Teilzeitstelle                                              38.026 EUR

Zuwendungsfähige Kosten                                                                                            31.660 EUR

Zuschuss des Freistaates Bayern                                                                                   8.180 EUR

Zuschuss des Landkreises Bamberg                                                                             8.180 EUR

Eigenanteil Träger (10% der zuwendungsfähigen Kosten)                                  3.166 EUR

Anteil des Sachaufwandträgers                                                                                  18.500 EUR

 

Für den Sachaufwandsträger entstehen weitere Kosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten, die Ausstattungskosten des Raumes inkl. PC mit Internetzugang und sonstige Peripheriegeräte (§ 13 i. V. mit § 79 SGB VIII). Freiwillig könnte der Sachaufwandsträger auch noch den Trägeranteil übernehmen. Im Bereich der Mittelschule Bischberg ist die AWO Träger der freien Jugendhilfe und übernimmt den 10%igen Anteil gemäß dem Kooperationsvertrag selbst.

 

Analog zur Jugendsozialarbeit an der Mittelschule ist zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Träger der Jugendsozialarbeit, der Grundschule Bischberg, dem Staatlichen Schulamt Bamberg und der Gemeinde Bischberg eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule. Es wird jedoch empfohlen, dass auch im Falle der Grundschule Bischberg der 10%ige Anteil der zuwendungsfähigen Kosten vom Träger zu übernehmen ist, um alle Verträge der Jugendsozialarbeit mit den Kooperationspartnern gleich zu halten.

 

Die Antragstellung der staatlichen Förderung hat der Kooperationsträger vorzunehmen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg stimmt der Einrichtung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg unter der Voraussetzung zu, dass die zu schaffende Teilzeitstelle auch dem aufgezeigten Fördermodell entspricht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Der 10%ige Anteil der zuwendungsfähigen Kosten sind analog der Kooperationsvereinbarung zur Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Bischberg vom Träger zu übernehmen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzuplanen und werden zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0