Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Bischberg, Hauptstraße 68.

 

Für die geplante Nutzungsänderung Lieferservice zu Speiseverkaufsstätte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Parkplätze müssen nicht nachgewiesen werden, da es zum Ursprungsbetrieb keine Veränderungen gibt.

 

Die Unterschrift des Grundstückseigentümers Fl.-Nr. 97/2, Gemarkung Bischberg fehlt auf den Unterlagen.

 

Nach § 16 Absatz 1 und 2 der geltenden Entwässerungssatzung der Gemeinde Bischberg ist die Entwässerungsanlage mit einem Fettabscheider auszurüsten.

 

Eine entsprechende Einzeichnung in den Planunterlagen ist nachträglich vorzunehmen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0