Sitzung: 27.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die geplante Baumaßnahme liegt im
Altortbereich von Bischberg, Hauptstraße 68.
Für die geplante Nutzungsänderung
Lieferservice zu Speiseverkaufsstätte wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.
Parkplätze
müssen nicht nachgewiesen werden, da es zum Ursprungsbetrieb keine
Veränderungen gibt.
Die Unterschrift des Grundstückseigentümers Fl.-Nr. 97/2, Gemarkung
Bischberg fehlt auf den Unterlagen.
Nach § 16 Absatz 1 und 2 der geltenden Entwässerungssatzung der Gemeinde
Bischberg ist die Entwässerungsanlage mit einem Fettabscheider auszurüsten.
Eine entsprechende Einzeichnung in den Planunterlagen ist nachträglich
vorzunehmen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |