Sitzung: 27.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Sirenen besitzen als Warnmittel in der Bevölkerung nach
wie vor einen hohen Stellenwert. Seit Ende des Kalten Krieges wurden die
Sirenen allerdings nur noch zur Alarmierung der Feuerwehren verwendet, eine
Bevölkerungswarnung war nicht mehr vorgesehen. Die Alarmierung der Feuerwehren
erfolgt allerdings hauptsächlich über Funkmeldeempfänger oder per App, z. B.
divera24/7. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 28. Januar 2021,
TOP13/2021, werden im Rahmen der Umstellung auf digitale Alarmierung für jeden
aktiven einsatzfähigen Feuerwehrmitglied ein neuer digitaler Meldeempfänger
beschafft.
Entsprechend Art. 22 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.
V. mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen (BayRS, 2011-2-5-I, GVBl.
S. 509) sollten moderne Sirene neben der Alarmierung der Feuerwehr auch vor
Naturkatastrophen (Bevölkerung in Notsituationen,
wie bei drohenden Naturkatastrophen, atomaren Gefahren, usw.) und
sonstigen Luftverschmutzungen (Chemie- und Reaktorunfällen bzw. ABC-Alarm)
akustisch warnen und entwarnen können. Besonders die Wetterphänomene der
letzten Jahre sorgen für einen Optimierungsbedarf (Stichwort Ahrtal). Aus
diesem Grund wird der Ausbau der Sirenennetze in den Ländern, die in Zukunft
wieder eine tragende Role bei der Warnung der Bevölkerung übernehmen sollen,
durch den Bund gefördert (Sonderförderprogramm zur Verbesserung der
Warninfrastrukur in Bayern).
Die Sirenen der Gemeinde Bischberg stammen fast alle aus den 1960er
Jahren und die letzte Sirenenwartung hat gezeigt, dass man kaum mehr
Ersatzteile bekommt. Im Rahmen der Digitalisierung der Alarmierung im
Digitalfunk BOS müssen diese mit neuen Sirenensteuergeräten umgerüstet werden.
Im Hinblick auf mögliche Hochwassergefahren durch Main und Regnitz sowie unsere
Gewässer III. Ordnung (Güßbach, Röthelbach, Trosdorfer Bach) sollten die
Sirenen auch wieder für eine Warnung der Bevölkerung ertüchtigt werden. Die
Hochwasserkatastrophen in Trosdorf und Weipelsdorf in den 1970er Jahren zeigen,
dass derartige Ereignisse gerade wegen zunehmender Starkregenereignisse im Zuge
des Klimawandels auch heute wieder aktuell werden.
Im Gemeindegebiet Bischberg gibt es derzeit sechs Sirenen, davon sind
fünf motorbetriebene Sirenen (Bischberg-Grundschule, Bischberg-Röthelbachweg,
Weipelsdorf-Altes Feuerwehrhaus, Trosdorf-Platz von Montauban und
Tütschengereuth-Altes Feuerwehrhaus) und eine neue elektronische Sirene
(Tütschengereuth-Dorfgemeinschaftshaus). Die Sirene am alten Feuerwehrhaus in
Tütschengereuth wird allerdings wegen des Sirenenneubaus auf dem
Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr benötigt. Auf eine digitale Umrüstung kann in
diesem Fall verzichtet werden.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt ferner im Zuge der
Ergänzung bestehender Sirenenansteuerungen auch die Sirenenreichweiten (Hörweite)
überprüfen zu lassen und die Anlagen nicht nur im Bereich der Steuereinheit zu
ertüchtigen, sondern auch nach den neuesten Vorschriften zu optimieren. Gerade
vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde bis zur Ausrufung eines
Katastrophenalarmes als Gefahrenabwehrbehörde eigenständig für den Schutz der
Bevölkerung zuständig ist.
Die Verwaltung hat im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten
bereits im November mit der Firma Roland Sirenenbau Kontakt aufgenommen und um
Abgabe entsprechender Angebote zur Vorbereitung einer Ausschreibung und der zu
stellenden Förderanträge gebeten.
Ebenso wurde im Vorfeld zur Sitzung Kontakt mit der
Regierung von Oberfranken, Herrn Schöpf, aufgenommen, nachdem es diverse
Förderprogramme des Bundes und Landes gibt. Jedoch sind die Fördermittel in
beiden Programmen sehr begrenzt. Herr Schöpf erteilte die Auskunft, dass pro
Gemeinde nicht mehr als drei Sirenenneubauten als Warnsystem gefördert werden
können. Er führte weiter aus, dass diese dann auch vorrangig der Warnung der
Bevölkerung und nicht dem Brandschutz dienen müssen. Bei diesem Gespräch
kristallisierten sich die Sirene Bischberg-Grundschule, Weipelsdorf und
Trosdorf als mögliche förderfähige Sirenen für die Bevölkerungswarnung heraus.
Eine entsprechende Begründung ist dem Förderantrag beizulegen. Weitere
Sirenenneubauten (ohne bisherigen Bestand) werden lt. Herrn Schöpf nicht
gefördert. Auf Empfehlung des Landratsamtes Bamberg und der Regierung von
Oberfranken wurden daher bereits Förderanträge durch die Verwaltung gestellt. Zumal
für das Landesprogramm die Förderung bereits Ende 2022 ausläuft.
Der Gemeinderat Bischberg soll in seiner heutigen Sitzung aus den vorgenannten Gründen beschließen, Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2022 für den Umbau des gemeindlichen Sirenensystems einzustellen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Darüber hinaus soll zur Vorbereitung der Ertüchtigung der Sirenenanlagen im Gesamtgemeindegebiet der für die Förderung notwendige Auftrag zur Sicherstellung der Hörweite und entsprechende Anpassung der neuen Sirenenanlagen erteilt werden.
Die Ausführungen
des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Auftrag zur Messung der
Hörweite und Schallpegelfrequenz der Firma Stangl Funktechnik GmbH, Saganer
Straße 1-5, 90475 Nürnberg, zum Angebotspreis von 927,96 EUR (brutto) zu
erteilen.
Sollte der Hörtest die Verlegung eines Sirenenstandortes oder den
zusätzlichen Neubau erforderlich machen, wird die Verwaltung ermächtigt
entsprechende Angebote einzuholen und die Aufträge zu vergeben. Als Standorte
sollten öffentliche Gebäude oder gemeindliche Grundstücke bevorzugt werden.
Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat den vorgesehenen Planungen zur
digitalen Ertüchtigung der fünf Sirenen in Bischberg (Grundschule und
Röthelbachweg), Trosdorf, Tütschengereuth-Dorfgemeinschaftshaus und Weipelsdorf
zu.
Ergänzend wird beschlossen, dass die in den Förderanträgen benannten
drei Sirenenstandorte (Bischberg-Grundschule, Weipelsdorf und Trosdorf)
zusätzlich zur Warnung der Bevölkerung ertüchtigt werden.
Der Sirenenstandort Tütschengereuth-altes Feuerwehrhaus wird mit
Abschaltung der analogen Sirenenalarmierung aufgegeben.
Haushaltsmittel
sind im Haushalt 2022 einzuplanen und werden zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |