Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sirenen besitzen als Warnmittel in der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Seit Ende des Kalten Krieges wurden die Sirenen allerdings nur noch zur Alarmierung der Feuerwehren verwendet, eine Bevölkerungswarnung war nicht mehr vorgesehen. Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt allerdings hauptsächlich über Funkmeldeempfänger oder per App, z. B. divera24/7. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 28. Januar 2021, TOP13/2021, werden im Rahmen der Umstellung auf digitale Alarmierung für jeden aktiven einsatzfähigen Feuerwehrmitglied ein neuer digitaler Meldeempfänger beschafft.

 

Entsprechend Art. 22 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i. V. mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen (BayRS, 2011-2-5-I, GVBl. S. 509) sollten moderne Sirene neben der Alarmierung der Feuerwehr auch vor Naturkatastrophen (Bevölkerung in Notsituationen, wie bei drohenden Naturkatastrophen, atomaren Gefahren, usw.) und sonstigen Luftverschmutzungen (Chemie- und Reaktorunfällen bzw. ABC-Alarm) akustisch warnen und entwarnen können. Besonders die Wetterphänomene der letzten Jahre sorgen für einen Optimierungsbedarf (Stichwort Ahrtal). Aus diesem Grund wird der Ausbau der Sirenennetze in den Ländern, die in Zukunft wieder eine tragende Role bei der Warnung der Bevölkerung übernehmen sollen, durch den Bund gefördert (Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastrukur in Bayern).

 

Die Sirenen der Gemeinde Bischberg stammen fast alle aus den 1960er Jahren und die letzte Sirenenwartung hat gezeigt, dass man kaum mehr Ersatzteile bekommt. Im Rahmen der Digitalisierung der Alarmierung im Digitalfunk BOS müssen diese mit neuen Sirenensteuergeräten umgerüstet werden. Im Hinblick auf mögliche Hochwassergefahren durch Main und Regnitz sowie unsere Gewässer III. Ordnung (Güßbach, Röthelbach, Trosdorfer Bach) sollten die Sirenen auch wieder für eine Warnung der Bevölkerung ertüchtigt werden. Die Hochwasserkatastrophen in Trosdorf und Weipelsdorf in den 1970er Jahren zeigen, dass derartige Ereignisse gerade wegen zunehmender Starkregenereignisse im Zuge des Klimawandels auch heute wieder aktuell werden.

 

Im Gemeindegebiet Bischberg gibt es derzeit sechs Sirenen, davon sind fünf motorbetriebene Sirenen (Bischberg-Grundschule, Bischberg-Röthelbachweg, Weipelsdorf-Altes Feuerwehrhaus, Trosdorf-Platz von Montauban und Tütschengereuth-Altes Feuerwehrhaus) und eine neue elektronische Sirene (Tütschengereuth-Dorfgemeinschaftshaus). Die Sirene am alten Feuerwehrhaus in Tütschengereuth wird allerdings wegen des Sirenenneubaus auf dem Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr benötigt. Auf eine digitale Umrüstung kann in diesem Fall verzichtet werden.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt ferner im Zuge der Ergänzung bestehender Sirenenansteuerungen auch die Sirenenreichweiten (Hörweite) überprüfen zu lassen und die Anlagen nicht nur im Bereich der Steuereinheit zu ertüchtigen, sondern auch nach den neuesten Vorschriften zu optimieren. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde bis zur Ausrufung eines Katastrophenalarmes als Gefahrenabwehrbehörde eigenständig für den Schutz der Bevölkerung zuständig ist.

 

Die Verwaltung hat im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten bereits im November mit der Firma Roland Sirenenbau Kontakt aufgenommen und um Abgabe entsprechender Angebote zur Vorbereitung einer Ausschreibung und der zu stellenden Förderanträge gebeten.

 

Ebenso wurde im Vorfeld zur Sitzung Kontakt mit der Regierung von Oberfranken, Herrn Schöpf, aufgenommen, nachdem es diverse Förderprogramme des Bundes und Landes gibt. Jedoch sind die Fördermittel in beiden Programmen sehr begrenzt. Herr Schöpf erteilte die Auskunft, dass pro Gemeinde nicht mehr als drei Sirenenneubauten als Warnsystem gefördert werden können. Er führte weiter aus, dass diese dann auch vorrangig der Warnung der Bevölkerung und nicht dem Brandschutz dienen müssen. Bei diesem Gespräch kristallisierten sich die Sirene Bischberg-Grundschule, Weipelsdorf und Trosdorf als mögliche förderfähige Sirenen für die Bevölkerungswarnung heraus. Eine entsprechende Begründung ist dem Förderantrag beizulegen. Weitere Sirenenneubauten (ohne bisherigen Bestand) werden lt. Herrn Schöpf nicht gefördert. Auf Empfehlung des Landratsamtes Bamberg und der Regierung von Oberfranken wurden daher bereits Förderanträge durch die Verwaltung gestellt. Zumal für das Landesprogramm die Förderung bereits Ende 2022 ausläuft.

 

Der Gemeinderat Bischberg soll in seiner heutigen Sitzung aus den vorgenannten Gründen beschließen, Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2022 für den Umbau des gemeindlichen Sirenensystems einzustellen und entsprechende Fördermittel zu beantragen. Darüber hinaus soll zur Vorbereitung der Ertüchtigung der Sirenenanlagen im Gesamtgemeindegebiet der für die Förderung notwendige Auftrag zur Sicherstellung der Hörweite und entsprechende Anpassung der neuen Sirenenanlagen erteilt werden.


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Auftrag zur Messung der Hörweite und Schallpegelfrequenz der Firma Stangl Funktechnik GmbH, Saganer Straße 1-5, 90475 Nürnberg, zum Angebotspreis von 927,96 EUR (brutto) zu erteilen.

 

Sollte der Hörtest die Verlegung eines Sirenenstandortes oder den zusätzlichen Neubau erforderlich machen, wird die Verwaltung ermächtigt entsprechende Angebote einzuholen und die Aufträge zu vergeben. Als Standorte sollten öffentliche Gebäude oder gemeindliche Grundstücke bevorzugt werden.

 

Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat den vorgesehenen Planungen zur digitalen Ertüchtigung der fünf Sirenen in Bischberg (Grundschule und Röthelbachweg), Trosdorf, Tütschengereuth-Dorfgemeinschaftshaus und Weipelsdorf zu.

 

Ergänzend wird beschlossen, dass die in den Förderanträgen benannten drei Sirenenstandorte (Bischberg-Grundschule, Weipelsdorf und Trosdorf) zusätzlich zur Warnung der Bevölkerung ertüchtigt werden.

 

Der Sirenenstandort Tütschengereuth-altes Feuerwehrhaus wird mit Abschaltung der analogen Sirenenalarmierung aufgegeben.

 

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 einzuplanen und werden zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0