Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Im Rahmen der Generalsanierung des Bischberger Hallenbad wird auch die komplette Lüftungsanlage ausgetauscht. Die ursprüngliche Planung sah dabei vor, das Lüftungsgerät auf dem Dach des Eingangsbereichs des Hallenbads zu installieren. Nach Rückbau des mit Titanzinkblech gedeckten bestehenden Pultdachs und dem Aufbau einer Flachdachabdichtung war geplant, das Lüftungsgerät auf einer Querträgerkonstruktion aufzustellen. Nach Aufstellung des Lüftungsgerätes hätte die Gemeinde als Betreiber die Zugänglichkeit des Lüftungsgeräts für Wartungs- und Reparaturarbeiten gewährleisten müssen. Somit sollte das Lüftungsgerät ca. 1,0 m über die Dachfläche auf eine Unterkonstruktion aus Stahl montiert werden.

 

Aufgrund der Abmessungen des Lüftungsgeräts von 2,00 m / 9,00 m / 2,40 m (B/L/H) hätte das Lüftungsgerät ca. 2,00 m über die Attika des Daches herausgeschaut. Neben der erdrückenden optischen Wirkung war auch zu befürchten, dass sich Betriebsgeräusche in die angrenzende Wohnbebauung verbreiten. Ferner sind, wie bereits oben ausgeführt, regelmäßige Wartungsarbeiten am Lüftungsgerät erforderlich, so dass ein eigener Wartungszugang zum Lüftungsgerät hätte geschaffen werden müssen. Der Zugang auf die Dachfläche, bzw. zu dem Lüftungsgerät hätte durch die bestehende Fassadeöffnung im Obergeschoß hergestellt werden sollen. Für die Umsetzung wären nachfolgende Maßnahmen erforderlich gewesen:

-        Ausbau des bestehenden Fensters im Flur bei der Turnhalle

-        Einbau einer neuen Fensterkonstruktion mit einer integrierten Ausgangstür. Die Konstruktion muss dann die notwendigen Brandschutzanforderungen erfüllen

-        Einbau einer Stahltreppe mit einem Podest zwischen Ausgangstür und der Dachfläche

 

Da die ohnehin marode Fertigteilgarage zwischen dem Eingangsbereich zum Hallenbad und der Treppenanlage zum Sportplatz abgerissen werden musste, ergab sich hier eine ideale Aufstellfläche für das Lüftungsgerät. Durch die ebenerdige Aufstellung werden die Wartungsarbeiten erleichtert und die mögliche Schallübertragung auf ein Minimum reduziert.

 

Laut Kostenberechnung des Planungsbüros plafog entstehen durch die Änderung des Standortes Mehrkosten in Höhe von ca. 90.0000,00 EUR (netto). Die zusätzlichen Kosten setzen sich im Wesentlichen aus der Verlängerung der Treppenanlage und der Errichtung einer Schutzanlage (Zaun) zusammen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat erklärt sich mit den Planungen des Planungsbüros Plafog einverstanden. Die Mehrkosten für die ebenerdige Aufstellung des Lüftungsgeräts zwischen Hallenbadeingang und Treppenanlage zum Kinderhort werden genehmigt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Rahmen der Hallenbadsanierung zur Verfügung gestellt.


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0