Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Sanierung des gemeindlichen Hallenbads ist im vollen Gange und soll nach Einschätzung des Planungsbüros Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.

 

Um jedoch die Nutzung aufnehmen zu können, benötigt die Gemeinde wieder entsprechendes Personal. Abgedeckt werden muss dabei im wesentlichen die Überwachung des Badebetriebes und die Einhaltung der Haus- und Badeordnung, Einsatzplanung, Beaufsichtigung und Überwachung des Badepersonals, Überwachung der Badeeinrichtungen, Entnahme und Auswertung von Wasserproben und die Beaufsichtigung der Reinigungsarbeiten. Zusätzlich kommen noch die Haushalts- und Kassenangelegenheiten, Aufnahme von Diebstählen und Unfällen, Führen von Statistiken, Fertigen von Berichten, Materialverwaltung etc. hinzu.

 

Mit dem heutigen Gemeinderatsbeschluss soll eine Entscheidung für das zukünftige Betriebskonzept bei der Neueröffnung des Hallenbads getroffen werden.

 

Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Zum Einen der Betrieb des Schwimmbads mit eigenem geschulten Personal, wobei die Vorgaben hinsichtlich Aus- und Weiterbildung in den letzten Jahren noch höher geworden sind. Oder Vergabe der Betriebsführung an die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH, wie es auch schon die Gemeinde Memmelsdorf vollzogen hat.

 

Eine Entscheidung ist jetzt bereits erforderlich, um eine Einführung und Unterweisung des dann tätigen Personals in die neuen technischen Bauteile und Geräte zu ermöglichen.

 

Kosten des eigenständigen Personals ohne Reinigungskraft:

 

Hier wurden zwei Mitarbeiter angesetzt. Zum einen, weil in der Vergangenheit die kaufmännische Abwicklung sowie die wirtschaftliche Betreuung (Bestellung von Ersatzteilen, Ausstattungsgegenständen, etc.) durch Mitarbeiter*innen des Rathauses durchgeführt wurden. Zum anderen, weil die Urlaubs- und Krankheitsvertretungen über Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs abgewickelt werden müssen, die ihrerseits regelmäßig auf Schulungen geschickt werden müssen und dann auch nicht für den normalen Dienstbetrieb zur Verfügung stehen.

 

Jährliche Personalkosten 1 Person (TVÖD- EG8 - Betriebsleiter)

Vergütung (3.587,54 EUR * 13)                                                                                46.700,00 EUR

ZVK-Beitrag                                                                                                                        6.000,00 EUR

Sozialversicherung (~20,79 %)                                                                                  15.000,00 EUR

                                                                                                                                             67.700,00 EUR

 

Jährliche Personalkosten 1 Person (TVÖD- EG5 – Fachkraft für Bäderbetriebe)

Vergütung (3184.15 EUR * 13)                                                                                 41.400,00 EUR

ZVK-Beitrag                                                                                                                        6.000,00 EUR

Sozialversicherung (~20,79 %)                                                                                    8.600,00 EUR

                                                                                                                                             56.000,00 EUR

 

Fachpersonalkosten                                                                                                   123.700,00 EUR 

 

Für unsere Öffnungszeiten und zur Abdeckung der Urlaubs- und Krankheitszeiten sind zur Absicherung der Vorschriften definitiv zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe erforderlich.

 

Als Alternative gibt es die Möglichkeit des Abschlusses eines Betriebsführungsvertrages mit einem Unternehmen, welches mit der Übernahme der Betriebsführung beauftragt wird. Dies geschieht in der Regel auf Basis eines Dienstvertrages mit Geschäftsbesorgungscharakter im Sinne des § 613a BGB. Hier wird unter „echten“ (Auftragnehmer handelt ausschließlich in unserem Namen) und „unechten“ (Auftragnehmer sowohl nach innen und als auch nach außen handelt im eigenen Namen) Betriebsführungsverträgen entschieden.

 

Nachdem in erster Linie das Know-how und die ausreichende betriebliche Qualifizierung bzw. Anzahl des Personals gesichert werden soll, bevorzugt die Verwaltung den Abschluss eines unechten Betriebsführungsvertrags. Der Vorteil davon ist, dass die Eigentümerverhältnisse unberührt bleiben und den baulichen Unterhalt sowie die Trägerschaft die Gemeinde Bischberg behält. Nachdem die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH über kein eigenes Reinigungspersonal verfügt, wäre die Leistung selbst vom Auftraggeber einzukaufen. Die Reinigung durch externes Personal erfolgte aber bereits vor der Schließung des Hallenbads

 

Auf diesen Grundlagen wurde von der Verwaltung mit der Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH ein Betriebskonzept erarbeitet. Durch dieses Betriebskonzept wird nicht nur der dauerhafte Betrieb des Hallenbads Bischberg, sondern auch die Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben sichergestellt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Betriebskonzepts werden dem Gremium vorgestellt.

 

Der Aufwand für die Betriebsführung ist über den Verwaltungshaushalt mit den weiteren Ausgaben zu decken. Die zu erwartenden Ausgaben müssen in den Haushalten 2022 ff. abgebildet und zur Verfügung gestellt werden.


Die Ausführungen vom 1. Bürgermeister Michael Dütsch und der Entwurf des Betriebskonzeptes vom 21. Januar 2022 dienen zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beauftragt die Gemeindeverwaltung, einen entsprechenden Betriebsführungsvertrag anhand des vorgestellten Betriebsführungskonzeptes mit der Stadt Bamberg und deren Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH im Rahmen der innerkommunalen Zusammenarbeit abzuschließen.

 

Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2022 und Folgejahre zur Verfügung gestellt.

 


Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0