Sitzung: 27.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Verwaltung erarbeitet gerade den 1. Entwurf des Haushaltsplans 2022
zur Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss. Einer der wichtigsten
Einnahmeblöcke sind die Steuereinnahmen der Kommune im Einzelplan 9, u. a. die
Grundsteuern A und B. Aufgrund der Grundsteuerreform des Bundes und des neuen
bayerischen Gesetzes zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages kommt es hier
voraussichtlich ab 2025 zu Veränderungen.
Das bisherige
Gundsteuerrecht wurde durch landesrechtliche Regelungen ab dem 1. Januar 2025 (BayGrStG,
GVBl. 2021 S. 638, BayRS 611-7-2-F, 2024-1-l)) geändert. Derzeit werden von den
Finanzbehörden die neuen Bemessungsgrundlagen zum Stichtag 1. Januar 2022
erhoben und ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsabgaben durch die Steuerpflichtigen
angefordert. Die eigentliche Grundsteuer wird dann auf Grundlage der von den
Finanzbehörden ermittelten Grundsteuermessbeträgen von den Kommunen festgesetzt
und erhoben.
Besteuert werden
weiterhin bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens, sowie Betriebe
der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer müssen die Eigentümer der
Grundstücke bezahlen. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer über die
Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Musterberechnungen mit den
bekannten Steuermerkmalen zeigen jetzt schon, dass es zu Steuererhöhungen
kommen kann. Der Freistaat Bayern empfiehlt den Kommunen in diesem Fall eine
Anpassung der Hebesätze.
Grundsätzlich wird bei
der Grundsteuer ein Jahresbetrag durch die Kommune festgesetzt, der am 15.
Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.
Eine Änderung für das laufende Jahr ist bis 30. Juni rückwirkend zum 1. Januar
eines Steuerjahres möglich (§ 25 Abs. 3 i. V. mit § 27 Abs. 1 GrStG).
Die Einnahmen fließen
direkt in die Kassen der Kommunen, in der die wirtschaftliche Einheit liegt.
Daher empfiehlt die Verwaltung, die gegenwärtigen Hebesätze gleich zu belassen und erst im Jahr 2024 über einer Änderung der Hebesätze nachzudenken bzw. diese zu beschließen.
Derzeit hat die Gemeinde Bischberg bei der Grund- und Gewerbesteuer folgende Hebesätze:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe - A - 315
v. H. (Lkr Æ 362,5 v. H.)
b) für die Grundstücke - B - 315
v. H. (Lkr Æ 337,5 v. H.)
nachrichtlich hier Gewerbesteuer seit 2008 400 v.H. (Lkr Æ351,7 v. H.)
Die weiteren, bis jetzt bekannten Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 9 zum Haushalt 2022 stellen sich wie folgt dar:
Einnahmenart |
2021 |
2022 |
|
|
|
Grundsteuer
A |
19.100 |
19.100 |
Grundsteuer
B |
485.200 |
480.000 |
Gewerbesteuer |
950.000 |
850.000 |
Hundesteuer |
22.000 |
23.500 |
Gde.-Anteil
ESt |
3.992.100 |
4.177.800 |
Gde.-Anteil
USt |
210.400 |
186.100 |
Schlüsselzuweisung
vom Land |
1.644.900 |
2.292.600 |
ESt-Ersatzleistung |
112.600 |
325.400 |
Anteil
Aufkommen der Grd.ErwSteuer |
50.000 |
100.000 |
Gesamtsumme |
7.486.300 |
8.454.500 |
|
|
|
Kreisumlage
bei 40 v. H. |
2.738.500 |
2.479.900 |
Vorläufige Steuerkraft der Gemeinde 768,26 EUR (6.122 EW), Vorjahr 869,87 EUR (6.111 EW).
Im Gegenzug werden zudem, die bereits beschlossenen oder geplanten Ausgaben für das Jahr 2022 dargestellt:
Sanierung Gemeindestraßen (Schwerpunkt Kirchstraße/Hauptstraße) 1.737.000 EUR
Wasserversorgung (Entkalkungsanlage) 1.271.100 EUR
Kanalsanierungen 392.000 EUR
Sanierung/Neubau Löschbehälter Trosdorf (FFW-Bedarfsplan) 210.000 EUR
Digitalfunk /Sirenen/Pager 210.000 EUR
Hochbau – Schwerpunkte:
allgemein Grundbesitzer 905.000 EUR
Fortsetzung Sanierung Mittelschule (Flachdächer) 1.300.000 EUR
Umbau Kinderhort – Schule 50.000 EUR
Kindertagesstätte St.Matthäus 2.164.000 EUR
Kindergarten Trosdorf - Planungskosten 20.000 EUR
Kirche Trosdorf 70.000 EUR
Leichenhalle Trosdorf 25.000 EUR
Kindertagesstätte Vogelberg – Außenanlagen 100.000 EUR
Hallenbad 4.100.000 EUR
Dorfgemeinschaftshaus Weipelsdorf-Planungskosten/Straßenbau 75.000 EUR
Spielplatz Tütschengereuth 80.000 EUR
Fortschreibung Flächennutzungsplan 50.000 EUR
Breitbandausbau-Planungskosten 25.000 EUR
Aufbau E-Ladesäuleninfrastruktur 30.000 EUR
Planungskosten Friedhof Bischberg 25.000 EUR
Grunderwerb 1.500.000 EUR
Diese und die im Finanzplan aufgezeigten Maßnahmen für die kommenden Jahre (Bau Dorfgemeinschaftshaus Weipelsdorf, Sanierung Zollnerhof/Kaulberg Tütschengereuth, Sanierung Hauptstraße Bischberg, etc.) ergeben folgende Summen:
Summe 2022 14.264.100 EUR
Summe 2023 4.804.000 EUR
Summe 2024 5.302.000 EUR
Summe 2025 3.036.000 EUR
Investitionssumme 2022-2025 27.406.100 EUR
nicht erfasst: Breitbandausbau, Sanierung Gemeindestraßen wie Weipelsdorfer Straße, Ziegelhof, Talstraße, Lugweg, Brunnenstraße, Kaulberg, Bergstraße, neue Erschließungen, Sanierung des Bauhofdachs
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, dass für den Haushalt 2022 bis 2024 die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern wie folgt eingearbeitet werden sollen:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe - A - 315
v. H.
b) für die Grundstücke - B - 315
v. H.
Gewerbesteuer 400 v. H.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den oben beschriebenen Eckdaten einen entsprechenden Haushaltsplan-Entwurf zur Vorabstimmung im Haupt- und Finanzausschuss auszuarbeiten.
Abstimmung: |
Für: |
17 |
Gegen: |
0 |