Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Anfrage wurde bereits in der 3. Gemeinderatssitzung am 15. April 2021 als Tagesordnungspunkt 48 behandelt.

 

Der Gemeinde Bischberg liegt ein Antrag der Götz Projekt GmbH, Ludwigstraße 27, 96052 Bamberg auf die Änderung des Bebauungsplans „Ziegelhüttenleite“ für das Grundstück Flurnummer 409, Gemarkung Bischberg, Weipelsdorfer Straße 36 vor.

 

Die ursprüngliche Planung wurde vom Antragsteller überarbeitet und an die Anforderungen des Gemeinderates und der Gemeinde Bischberg angepasst. Vorgesehen ist nun die vorhandene Bebauung abzubrechen und das Grundstück mit vier Doppelhaushälften (anstatt der ursprünglich geplanten sechs Reihen-/Doppelhaushälften) mit vier Doppelgaragen zu bebauen. Die Gebäudehöhen entsprechen der geforderten Firsthöhe von maximal 8,00 Metern, gemessen von der Weipelsdorfer Straße.

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Ziegelhüttenleithe“ ist bisher ein Baurecht für das vorhandene Gebäude eingezeichnet. Um die gewünschte Bebauung verwirklichen zu können, werden vier Baurechte benötigt. Dies setzt die Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ voraus.

 

Nach Eingang der überarbeiteten Planung führte 1. Bürgermeister Michael Dütsch ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat stimmt der Planung der Götz Projekt GmbH, Ludwigstraße 27, 96052 Bamberg vom 11. August 2021 zu. Zur Verwirklichung des Vorhabens beauftragt die Gemeinde Bischberg ein Ingenieurbüro zur Erstellung der erforderlichen Bebauungsplanänderung.

 

Ferner soll zur Verbreiterung der Straße im Einfahrtsbereich der Einmündungsradius der öffentlichen Verkehrsfläche von der Lindenstraße in die Weipelsdorfer Straße zur Verbesserung der Sichtverhältnisse vergrößert werden. Die notwendige Fläche ist im Zuge des Bebauungsplanänderungsverfahrens und der anstehenden Vermessungen unentgeltlich vom Grundstückseigentümer an die Gemeinde Bischberg abzutreten.

 

Sämtliche Kosten, die durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen, sind vom Antragssteller zu tragen. Weitere Auflagen bleiben dem Änderungsverfahren vorbehalten.

 

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0