Sitzung: 02.12.2021 Gemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Gründe für die Geheimhaltung sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner (z.B. Grundstücksangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Steuerangelegenheiten, etc.) die Geheimhaltung nicht mehr erfordern, die Bekanntgabe als solche darf also keine Nachteile verursachen. Bekanntzugeben ist der Beschlusswortlaut, nicht die Sitzungsniederschrift und das Abstimmungsergebnis. Eine Bekanntgabe in öffentlicher Gemeinderatssitzung genügt, eine amtliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist nicht erforderlich.
Im Berichtszeitraum der letzten Sitzung 2020 (3. Dezember 2020) bis einschließlich der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2021 handelt es sich um folgende Angelegenheiten:
Vorstellung des Organisationsgutachtens des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und Beschluss über erforderliche
Anpassungen des Stellenplans; Referent: Herr Dipl.-Verww. (FH) Oliver Wyrich,
Bayrischer Kommunaler Prüfungsverband
Beschluss:
Die Sachvorträge des Herrn Dipl.-Verww. (FH) Oliver Wyrich vom BKPV und des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Mit der Umsetzung des Organisationsgutachtens soll ab 1. Januar 2021 begonnen werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen nach Prioritäten umgesetzt werden. Der Geschäftsverteilungsplan und der Stellenplan 2021 sind entsprechend der vorgetragenen Stellenbewertungen abzuändern.
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TOP
95/2020
Offene Ganztagesbetreuung in der Grund- und
Mittelschule Bischberg; Sachstand zum Kooperationsvertragsverhältnis zwischen
der Schulleitung und dem freien gemeinnützigen Träger (Arbeiterwohlfahrt Stadt
und Land e.V.) Unteres Schloss Bischberg
Beschluss:
Ohne Abstimmung.
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TOP 18
Dorfgemeinschaftshaus Weipelsdorf; Aktuelle
Sachstandsmitteilung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Nachdem die Planungen für die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses an der „Forststraße“ bereits soweit fortgeschritten sind und eine mündliche Förderzusage des Amtes für ländliche Entwicklung für das Projekt besteht, beschließt der Gemeinderat, sich nicht näher mit dem Kaufangebot von Herrn Alfred Knodel und Herrn Gerhard Then für das Anwesen „Klosterweg 1“ zu beschäftigen.
Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister Michael Dütsch mit den Grundstückseigentümern in Verbindung zu treten, dass die Gemeinde Interesse hat eine Teilfläche aus der Fl.-Nm. 717, Gemarkung Bischberg zur Verbreiterung der Dorfseestraße zu erwerben.
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TOP 32
Vollzug der Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Ersatz von Elternbeiträgen im Bereich der
Kindertagesbetreuung und der Mittagsbetreuung - Beteiligung der Kommune
aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Die Gemeinde Bischberg erklärt sich grundsätzlich bereit, den kommunalen Anteil von 30 % am Ersatz von Elternbeiträgen an Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach dem BayKiBiG für die Monate Januar bis März 2021 zu übernehmen. Die Beteiligung soll sich maximal an der noch zu erlassenden Förderrichtlinie des Freistaats Bayern orientieren. Vor der Bearbeitung entsprechender Anfragen durch die jeweiligen Träger sollen zusätzlich noch die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages abgewartet werden und bei der Berechnung des kommunalen Anteils Berücksichtigung finden. Außerdem sollen die Träger bei der Antragstellung einen entsprechenden Defizitnachweis vorlegen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzuplanen.
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TOP 47
Ansiedlung der Firma ReFood GmbH & Co.
KG in der Gemeinde Walsdorf; Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt sich in der
Angelegenheit bereits jetzt durch Herrn Dr. Schell anwaltlich vertreten zu
lassen. Herr Dr. Schell soll sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, welche
Angriffspunkte der Gemeinde Bischberg für entsprechende Einwendungen im
Bauleitplanverfahren zur Verfügung stehen.
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TOP 48
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
hier: Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ im Bereich
der Flurnummer 409, Gemarkung Bischberg, Weipelsdorfer Straße 36
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Der Gemeinderat lehnt die vorgeschlagene Bebauung der Götz Projekt GmbH, Bamberg aufgrund der massiven Verdichtung des Grundstückes sowie der völlig überzogenen Gebäudehöhen in Zusammenhang mit den geringen Grenzabständen zur vorhandenen Bebauung ab.
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer weiteren Bebauung des Grundstücks, die über das vorhandene Baurecht hinausgeht, zu.
Die Schaffung zusätzlicher Baurechte muss über eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Ziegelhüttenleithe“ geregelt werden. Hierfür ist zeitnah mit den Grundstückseigentümern Irene Friedmann und Helga Suppe eine Kostenübernahmeerklärung zu schließen.
Als Leitlinie für eine zukünftige Bebauung soll bei Walm- und Satteldächern eine maximale Firsthöhe von 8 m und bei Gebäuden mit Flachdach eine maximale Gebäudehöhe von 7,00 m gelten. Die Höhe wird von der Weipelsdorfer Straße gemessen. Die Bebauung hat sich an die dahinterliegende Bauweise zu orientieren. Eine geschlossene Bauweise ähnlich eines Blockes wird abgelehnt.
Eine endgültige Höhenfestsetzung sowie die Festlegung der Anzahl der Baurechte erfolgt im Bebauungsplanverfahren.
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TOP 49
Grundsatzbeschluss über die weitere
Vorgehensweise bezüglich eines möglichen Kaufs der Flurnummer 297/18, Gemarkung
Trosdorf
Beschluss:
a)
Die
Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur
Kenntnis.
Der Gemeinderat befürwortet aufgrund des
regen Interesses der ortsansässigen Gewerbetriebenden den Ankauf des
Grundstückes.
Der Gemeinderat bevollmächtigt den ersten
Bürgermeister Michael Dütsch, die Verhandlungen mit der Familie Stark
weiterzuführen mit dem Ziel, das gesamte Grundstück zu erwerben.
Weiterhin wird der erste Bürgermeister
Michael Dütsch ermächtigt, Vorverträge abzuschließen, um sich Vorkaufsrechte zu
sichern.
b)
Aufgrund
der haushaltsrechtlichen Auswirkungen dieses Beschlusses, wird der unter TOP 37
in dieser Sitzung gefasste Beschluss entsprechend neu gefasst:
„Der Gemeinderat Bischberg beschließt die
nachstehende Haushaltssatzung und entsprechend geänderten Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 sowie deren Anlagen. Der Satzungsentwurf, der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses
Beschlusses.“
- TOP 78
Sanierung des Unteren Schlosses in Bischberg;
hier: Sachstandsbericht und Beschluss über
die weitere Vorgehensweise (WV TOP 51/2020)
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Peter Schickel zu beenden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine gütliche Aufhebung des Vertrages mit dem Architekturbüro Schickel herbeizuführen. Die Kosten, die Herrn Architekt Peter Schickel für die Erstellung der digitalen Bestandsunterlagen entstanden sind und nachweislich erbrachter zeitlicher Aufwand, sind auf der Basis der Angebotsvergabe zu ersetzen.
Nach einer erfolgreichen Beendigung soll die Verwaltung zeitnah eine neue Ausschreibung für die Erstellung eines Nutzungskonzeptes mit Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen. Der Gemeinderat ist in einer seiner nächsten Sitzungen auf den aktuellen Sachstand zu bringen.
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TOP 96
Grundstücksangelegenheiten;
Nachträgliche Genehmigung der Urkunde des
Notariats Dr. Eue u. Dr. Dietz vom 8. Juli 2021, URNr. B 1127/21 zur Messungsanerkennung
und Auflassung in Sachen Gemeinde Bischberg/Weber,Subert
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat bestätigt, dass er Kenntnis vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Jens Eue in Bamberg vom 8. Juli 2021, URNr. B 1127 erhalten hat und genehmigt dieselbe vorbehaltlos in allen Teilen.
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat allen Erklärungen zu, die Herr 1. Bürgermeister Michael Dütsch für die Gemeinde Bischberg abgegeben hat.
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TOP 97
Personalangelegenheiten;
Neubesetzung der Stelle in der
Finanzverwaltung
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, dass die Stelle in der Finanzverwaltung zum 1. Oktober 2021 mit Frau Sophie Zweyer besetzt wird. Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 9a.
Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung des Personalrats der Gemeinde Bischberg.
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TOP 97
Grundstücksangelegenheiten;
Diskussion und Beschluss über den Erwerb
des Grundstücks Fl.-Nr. 42, Gemarkung Bischberg (Anwesen Hauptstraße 51) durch
die Gemeinde Bischberg
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt den 1.
Bürgermeister Michael Dütsch die Verhandlungen zum Ankauf des Anwesens Fl.-Nr.
42, Gmkg. Bischberg aufzunehmen.
Ohne Abstimmung.
Abstimmung: |
Für: |
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Gegen: |
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