Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Firma Basel Reisen GmbH & Co. KG hat die Abrechnung zu den Personenbeförderungsverträgen mit Schreiben vom 28./29. Mai 2021 für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 vorgelegt.

 

Jedoch ist aus der dem Schulverband vorliegenden Berechnung nicht ersichtlich, wie sich die Beträge genau errechnen. Ebenso hatte die Verwaltung vorher keine Einsicht in die betriebliche Kalkulation des Fahrpreises, so dass auch die Richtigkeit des Ansatzes mit 15 % der laufleistungsbezogenen Kosten bzw. der Tageslohnkosten mit 40 % nicht nachprüfbar ist.

 

Der Schulverband forderte deshalb mit Schreiben vom 1. Juli 2021 weitere Unterlagen nach. Die Sellungnahme der Firma Basel Reisen GmbH & Co. KG vom 19. Juli 2021 dient zur Kenntnis.

 

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde im Anschluss um eine rechtliche Beurteilung durch den BKPV, Frau Susanne Burkhardt, gebeten. Frau Burkhardt gab die Rückmeldung, dass die Abrechnung nicht ausreichend ist. Der Schulverband sollte entweder eine Bestätigung vom Steuerberater des Unternehmens anfordern, der die Übereinstimmung der gemachten Angaben in der Berechnung mit den Buchhaltungs- und Abrechnungsunterlagen bestätigt oder detailliertere Unterlagen nachfordern.

 

Die Auffassung des BKPV, Frau Susanne Burkhardt, wurde mit Schreiben vom 11. August 2021, dem Beförderungsunternehmen mitgeteilt. Mündlich angemahnt wurde der Vorgang am 7. Oktober 2021.


Der Sachvortrag vom Schulverbandsvorsitzenden Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung soll mit einer Fristsetzung bis zum Jahresende 2021 nochmals nachdrücklich an die Vorlage der Bescheinigung erinnern. Ansonsten wäre eine Rückforderung der zu viel gezahlten Pandemieentschädigung zu verlangen.

 


Abstimmung:

Für:

2

Gegen:

0