Sitzung: 28.10.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der 3. Bauausschusssitzung am
15.07.2021 als TOP 28 behandelt.
Das Schreiben der Familien Koppmann und Pruthi vom 15.09.2021 dient zur
Kenntnis.
Im Bebauungsplangebiet „Sachsenweg“ ist eine offene Bauweise geregelt,
von der auch nicht befreit werden kann. Wohnraum auf der Grenze ist nur
genehmigungsfähig, wenn im Bebauungsplangebiet eine geschlossene Bauweise
festgesetzt ist. Hierfür ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Die
Antragsteller planen einen seitlichen Anbau zur Erweiterung des Wohnraums an
der Grenze zum Nachbargrundstück Hohe Straße 9, Flurnummer 450/8, Gemarkung
Bischberg.
Der
Grundstücksnachbar Flurnummer 450/8, Gemarkung Bischberg stimmt dem Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes zu.
Der Bau-
und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes zuzustimmen. Die Antragssteller haben sich zu verpflichten, die
Kosten des Änderungsverfahren zu übernehmen.
Die Ver-
und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.
Es wird
darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und
Entwässerung zu entrichten sind.
Weitere
Auflagen bleiben dem eigentlichen Änderungsverfahren vorbehalten.
Dem Antrag
wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |