Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der 3. Bauausschusssitzung am 15.07.2021 als TOP 28 behandelt.

Das Schreiben der Familien Koppmann und Pruthi vom 15.09.2021 dient zur Kenntnis.

Im Bebauungsplangebiet „Sachsenweg“ ist eine offene Bauweise geregelt, von der auch nicht befreit werden kann. Wohnraum auf der Grenze ist nur genehmigungsfähig, wenn im Bebauungsplangebiet eine geschlossene Bauweise festgesetzt ist. Hierfür ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.

 


Das Grundstück Fl.-Nr. 450/9, Gemarkung. Bischberg liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sachsenweg“

Die Antragsteller planen einen seitlichen Anbau zur Erweiterung des Wohnraums an der Grenze zum Nachbargrundstück Hohe Straße 9, Flurnummer 450/8, Gemarkung Bischberg.

Der Grundstücksnachbar Flurnummer 450/8, Gemarkung Bischberg stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zu.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen. Die Antragssteller haben sich zu verpflichten, die Kosten des Änderungsverfahren zu übernehmen.

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.

Weitere Auflagen bleiben dem eigentlichen Änderungsverfahren vorbehalten.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0