Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Bischberg, Schulstraße 21.

 

Für den Umbau des bestehenden Wohnhauses sowie der Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass pro Wohneinheit ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung nachzuweisen ist.

 

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0