Sitzung: 28.10.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Für den
geplanten Wohnhausneubau mit Garage und Abstellraum wird das gemeindliche
Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
erteilt.
Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten
ist der Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung
vorzulegen.
Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer
selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht (§9
Abs. 5 der Entwässerungssatzung).
Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der
Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein
Kontrollschacht vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche
nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten
Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten
sind.
Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |