Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Weinberge“, Amselstraße 25.

 

Für die geplante Nutzungsänderung der bestehenden Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass pro Ferienwohnung ein Stellplatz gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung nachzuweisen ist.

 

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0