Sitzung: 16.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Das Infektionsgeschehen im Rahmen der nun schon länger anhaltenden
Corona-Pandemie bringt immer mehr neue Maßnahmen zu Tage zu deren Wirksamkeiten
und Auswirkungen es keine Studien gibt.
Nachdem die Kommune auch immer bemüht ist, die optimalen
Rahmenbedingungen für die Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu
finden, hat sich die Verwaltung die letzten Wochen eingehend mit der neuen
Richtlinie zur Förderung
von Investitionskosten für technische Maßnahmen zur Unterstützung des
infektionsschutzgerechten Lüftens an Schulen auseinandergesetzt. Es wurde
jedoch schnell klar, dass eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn - wie von der
Landesregierung gewünscht - zeitgerecht nicht möglich sein wird, da der Markt
derzeit hart umkämpft ist und auch viele Produkte nicht unter die
Förderrichtlinien fallen oder wirklich geeignet sind. Aufgrund der zu
erwartenden Investitionskosten ist sowohl die Gemeinde Bischberg, als auch der
Schulverband Bischberg auf die vom Freistaat Bayern zugesagte Förderung
angewiesen.
Fachlich wurde die
Gemeindeverwaltung vom Planungsbüro Ladehof beraten. Dieser ist mit den
örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.
Grundsätzlich können alle
Klassenzimmer und Fachräume gut quergelüftet werden. Um dies zu unterstützen
und die freiwerdenden Aerosole im Raum zu reinigen, sollen zusätzlich
Luftreinigungsgeräte installiert werden. Alleine für die Grundausstattung der
Unterrichtsräume (zehn Klassenzimmer und fünf Fachräume) werden alleine 15
Geräte an der Grundschule benötigt. Für die Turnhalle wäre die Beschaffung
einer aufwendigen zentralen Lösung erforderlich.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Ladehof eine
Ausschreibung für Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie und mit UV-C
Technologie erstellt. Die Filtergeräte wurden von der Leistungsfähigkeit so
gewählt, dass die gewünschten staatlichen Ziele anhand der örtlichen
Gegebenheiten optimal für den Schulbetrieb geeignet sind. Der Maßstab waren
1.200 m³/h Luftumwälzung bei einer Lautstärke von weniger als 40dB.
Zur Bewertung der in der Förderrichtlinie vorgegebenen Lautstärke wurden
ein paar Vergleichswerte herausgesucht:
-
ruhiges
Atmen, moderne Computer 10 dB(A)
-
leichter
Wind, Flüstern 30 dB(A)
-
Sprechlautstärke
60 dB(A)
-
Staubsauger
70 dB(A)
-
Automotor
aus kurzer Entfernung 90 dB(A)
-
laut
aufgedrehte Kopfhörer 95 dB(A)
Um darüber hinaus die vorhandene elektrotechnische Hausinstallation
nutzen können, versuchte man lange Leitungswege zu vermeiden. Ebenso liegt der
Verwaltung ein Angebot mit der Airdog-Technologie (Pressebericht FT vom
Mittwoch, 25. August 2021, Rubrik Landkreis Bamberg Seite 7) vor. Die Regierung
von Oberfranken teilte mit, dass eine Begutachtung der gewählten Technik erst
anhand des eingereichten Verwendungsnachweises erfolgen wird.
Die Ausschreibung der beiden Varianten für die Grundschule Bischberg und
des Airdogs hat ergeben, dass die wirtschaftlichste Variante ein UV-C
Luftreinigungsgerät mit einem Leistungsvolumen von 1.200m³/h bei 32dB je
Klassenraum/Fachraum ist. Dieses Gerät hält alle Fördervoraussetzungen ein und
wird voraussichtlich auch vom Landkreis Bamberg für seine Real- und
Berufschulen angeschafft. Es ist auf der einen Seite besonders leistungsstark,
auf der anderen Seite im Vergleich zu den anderen angeboteten Geräten eher
geräuscharm. Es sollen nun insgesamt 15 Luftreinigungsgeräte für die
Grundschule beschafft werden. Ein großer Vorteil der UV-C-Technologie ist zudem
die geringeren Folgekosten als bei der Filtervariante. Die Anschaffungskosten
betragen ca. 38.400,00 EUR und die Folgekosten betragen ca. 5.800,00 EUR
jährlich. Der Vertrieb und das Wartungsunternehmen mit dem der Anbieter
zusammenarbeitet, sitzen im Landkreis Bamberg.
Im Haushalt sind hierfür bisher keine Mittel eingeplant gewesen. Der
allgemeine Haushaltsansatz beträgt bei der Haushaltsstelle 2110.9356 100.000,00
EUR, die unter anderem für die Digitalisierung der Grundschule vorgesehen
waren. Bisher sind 47.319,04 EUR verausgabt und weitere Aufträge schon erteilt.
Durch die Maßnahme, die der Gemeinderat bei einer Auftragsvergabe auch als
dringend notwendig sieht, kommt es hier zu einer Ansatzüberschreitung.
Überplanmäßige Ausgaben (§ 87 Nr. 30 KommHV) sind zulässig, wenn sie – zeitlich
und sachlich – unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs.
1 Satz 1 GO). Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
und der Pandemie mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben. Weiterhin
ist die Deckung aufgrund der aktuellen Finanzlage im Sinne von § 22 Abs. 1
KommHV gewährleistet. Die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis
15.000,00 EUR trifft der Bürgermeister (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c GeschäftsO).
Alles darüber hinausgehende ist entweder vom Haupt- und Finanzausschuss oder
dem Gemeinderat zu beschließen.
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters
Michael Dütsch dient zur Kenntnis.
Nach eingehender Diskussion entscheidet sich der Gemeinderat für das
Luftreinigungsgerät mit der UV-C-Technologie. Gemäß der Auswertung der
Ausschreibung wird der Auftrag an die mindestnehmende Firma OFRALIGHT mit Sitz
in 91332 Heiligenstadt in Oberfranken, Raiffeisenstraße 3 zum Angebotspreis von
38.377,50 EUR brutto vergeben. Die jährlichen Folgekosten betragen 5872,65 EUR.
Der Haushaltsüberschreitung in Höhe der Maßnahme wird bei der
Haushaltsstelle 2110.9356 zugestimmt. Die Folgekosten für die Wartung in Höhe
von 5.872,65 EUR sind in die Haushaltsplanung 2022 ff. zu berücksichtigen.
Abstimmung: |
Für: |
18 |
Gegen: |
0 |