Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Infektionsgeschehen im Rahmen der nun schon länger anhaltenden Corona-Pandemie bringt immer mehr neue Maßnahmen zu Tage zu deren Wirksamkeiten und Auswirkungen es keine Studien gibt.

 

Nachdem die Kommune auch immer bemüht ist, die optimalen Rahmenbedingungen für die Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu finden, hat sich die Verwaltung die letzten Wochen eingehend mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zur Unterstützung des infektionsschutzgerechten Lüftens an Schulen auseinandergesetzt. Es wurde jedoch schnell klar, dass eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn - wie von der Landesregierung gewünscht - zeitgerecht nicht möglich sein wird, da der Markt derzeit hart umkämpft ist und auch viele Produkte nicht unter die Förderrichtlinien fallen oder wirklich geeignet sind. Aufgrund der zu erwartenden Investitionskosten ist sowohl die Gemeinde Bischberg, als auch der Schulverband Bischberg auf die vom Freistaat Bayern zugesagte Förderung angewiesen.

 

Fachlich wurde die Gemeindeverwaltung vom Planungsbüro Ladehof beraten. Dieser ist mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

 

Grundsätzlich können alle Klassenzimmer und Fachräume gut quergelüftet werden. Um dies zu unterstützen und die freiwerdenden Aerosole im Raum zu reinigen, sollen zusätzlich Luftreinigungsgeräte installiert werden. Alleine für die Grundausstattung der Unterrichtsräume (zehn Klassenzimmer und fünf Fachräume) werden alleine 15 Geräte an der Grundschule benötigt. Für die Turnhalle wäre die Beschaffung einer aufwendigen zentralen Lösung erforderlich.

 

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Ladehof eine Ausschreibung für Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie und mit UV-C Technologie erstellt. Die Filtergeräte wurden von der Leistungsfähigkeit so gewählt, dass die gewünschten staatlichen Ziele anhand der örtlichen Gegebenheiten optimal für den Schulbetrieb geeignet sind. Der Maßstab waren 1.200 m³/h Luftumwälzung bei einer Lautstärke von weniger als 40dB.

 

Zur Bewertung der in der Förderrichtlinie vorgegebenen Lautstärke wurden ein paar Vergleichswerte herausgesucht:

-           ruhiges Atmen, moderne Computer 10 dB(A)

-           leichter Wind, Flüstern 30 dB(A)

-           Sprechlautstärke 60 dB(A)

-           Staubsauger 70 dB(A)

-           Automotor aus kurzer Entfernung 90 dB(A)

-           laut aufgedrehte Kopfhörer 95 dB(A) 

 

Um darüber hinaus die vorhandene elektrotechnische Hausinstallation nutzen können, versuchte man lange Leitungswege zu vermeiden. Ebenso liegt der Verwaltung ein Angebot mit der Airdog-Technologie (Pressebericht FT vom Mittwoch, 25. August 2021, Rubrik Landkreis Bamberg Seite 7) vor. Die Regierung von Oberfranken teilte mit, dass eine Begutachtung der gewählten Technik erst anhand des eingereichten Verwendungsnachweises erfolgen wird.

 

Die Ausschreibung der beiden Varianten für die Grundschule Bischberg und des Airdogs hat ergeben, dass die wirtschaftlichste Variante ein UV-C Luftreinigungsgerät mit einem Leistungsvolumen von 1.200m³/h bei 32dB je Klassenraum/Fachraum ist. Dieses Gerät hält alle Fördervoraussetzungen ein und wird voraussichtlich auch vom Landkreis Bamberg für seine Real- und Berufschulen angeschafft. Es ist auf der einen Seite besonders leistungsstark, auf der anderen Seite im Vergleich zu den anderen angeboteten Geräten eher geräuscharm. Es sollen nun insgesamt 15 Luftreinigungsgeräte für die Grundschule beschafft werden. Ein großer Vorteil der UV-C-Technologie ist zudem die geringeren Folgekosten als bei der Filtervariante. Die Anschaffungskosten betragen ca. 38.400,00 EUR und die Folgekosten betragen ca. 5.800,00 EUR jährlich. Der Vertrieb und das Wartungsunternehmen mit dem der Anbieter zusammenarbeitet, sitzen im Landkreis Bamberg.

 

Im Haushalt sind hierfür bisher keine Mittel eingeplant gewesen. Der allgemeine Haushaltsansatz beträgt bei der Haushaltsstelle 2110.9356 100.000,00 EUR, die unter anderem für die Digitalisierung der Grundschule vorgesehen waren. Bisher sind 47.319,04 EUR verausgabt und weitere Aufträge schon erteilt. Durch die Maßnahme, die der Gemeinderat bei einer Auftragsvergabe auch als dringend notwendig sieht, kommt es hier zu einer Ansatzüberschreitung. Überplanmäßige Ausgaben (§ 87 Nr. 30 KommHV) sind zulässig, wenn sie – zeitlich und sachlich – unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO). Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der Pandemie mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen gegeben. Weiterhin ist die Deckung aufgrund der aktuellen Finanzlage im Sinne von § 22 Abs. 1 KommHV gewährleistet. Die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis 15.000,00 EUR trifft der Bürgermeister (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c GeschäftsO). Alles darüber hinausgehende ist entweder vom Haupt- und Finanzausschuss oder dem Gemeinderat zu beschließen.

 


 

Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Nach eingehender Diskussion entscheidet sich der Gemeinderat für das Luftreinigungsgerät mit der UV-C-Technologie. Gemäß der Auswertung der Ausschreibung wird der Auftrag an die mindestnehmende Firma OFRALIGHT mit Sitz in 91332 Heiligenstadt in Oberfranken, Raiffeisenstraße 3 zum Angebotspreis von 38.377,50 EUR brutto vergeben. Die jährlichen Folgekosten betragen 5872,65 EUR.

 

Der Haushaltsüberschreitung in Höhe der Maßnahme wird bei der Haushaltsstelle 2110.9356 zugestimmt. Die Folgekosten für die Wartung in Höhe von 5.872,65 EUR sind in die Haushaltsplanung 2022 ff. zu berücksichtigen.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0