Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Sanierungsgebiet „Historischer Ortskern Bischberg“ wurde im Jahr 1999 festgesetzt und hat eine Größe von 18,50 ha. In den folgenden Jahren wurden durch gezielte städtebauliche Maßnahmen städtebauliche Missstände in diesem Gebiet beseitigt. So wurde in mehreren Bauabschnitten die Fischerei, der Bereich Kirchberg/Bergstraße und der Holnsteinweg ausgebaut.

 

Nach § 235 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) sind alle vor dem 1. Januar 2007 bekanntgemachten Satzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des §162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

 

Da weitere Maßnahmen nicht geplant sind, gilt die Sanierung nach §162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB als durchgeführt und ist aufzuheben. Die Verwaltung muss hierzu nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitteilen und hierbei die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke benennen.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Ortskern Bischberg“ der Gemeinde Bischberg vom 4. November 1999. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

 

Anlagen:

 

 

S a t z u n g

 

über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet                „Historischer Ortskern Bischberg“

 

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung der Gemeinde Bischberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Ortskern Bischberg“, beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 4. November 1999, wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

 

Bischberg, __________________

 

 

 

Michael Dütsch

Erster Bürgermeister