Sitzung: 16.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Das Sanierungsgebiet „Historischer Ortskern
Bischberg“ wurde im Jahr 1999 festgesetzt und hat eine Größe von 18,50 ha. In
den folgenden Jahren wurden durch gezielte städtebauliche Maßnahmen
städtebauliche Missstände in diesem Gebiet beseitigt. So wurde in mehreren
Bauabschnitten die Fischerei, der Bereich Kirchberg/Bergstraße und der
Holnsteinweg ausgebaut.
Nach § 235 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) sind alle
vor dem 1. Januar 2007 bekanntgemachten Satzungen bis spätestens 31. Dezember
2021 mit den Rechtswirkungen des §162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzuheben.
Da weitere Maßnahmen nicht geplant sind, gilt die
Sanierung nach §162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB als durchgeführt und ist
aufzuheben. Die Verwaltung muss hierzu nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung
dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitteilen und hierbei
die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke benennen.
Die
Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur
Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Ortskern Bischberg“ der Gemeinde Bischberg vom 4. November 1999. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung: |
Für: |
18 |
Gegen: |
0 |
S a t z u n g
über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das
Sanierungsgebiet
„Historischer Ortskern Bischberg“
Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Bischberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historischer Ortskern Bischberg“, beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 4. November 1999, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bischberg,
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Michael Dütsch
Erster
Bürgermeister