Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach der erfolgten Kanalsanierung und dem Straßenausbau im oben genannten Bereich wurden die Grundstücksgrenzen zwischen der Gemeinde (Straße) und den Anliegern neu geregelt.

 

Nachdem das Umlegungsverfahren nun abgeschlossen werden konnte, ist der erforderliche Gemeinderatsbeschluss für die vereinfachte Umlegung nach § 82 BauGB herbeizuführen, der als Grundlage zum Abschluss des formellen Verfahrens benötigt wird.

 

Das Ergebnis der Vermessung liegt nunmehr vor und ist niedergelegt in der vereinfachten Umlegung (früher Grenzregelung) „Sachsenweg“. Der Wert der abgetretenen bzw. getauschten Flächen beträgt bei den Baugrundstücken einheitlich 180,00 €/m².

 

Wurden bereits in der Vergangenheit mit der Gemeinde und den Grundstückseigentümern ein Kaufvertrag für Straßenausgleichsflächen geschlossen und müssen diese nun in Teilen oder im Ganzen rückabgewickelt werden, so wird der seinerzeit festgesetzte Baugrundpreis von EUR/je m2 vergütet

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Nach Erörterung mit den Eigentümern wird gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Sachsenweg“ gefasst.

 

Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Sachsenweg“.

 

Im Umlegungsgebiet liegen die Grundstücke Fl.-Nrn. 412/2, 456/7, 456/17, 457/9, 457/10, 460, 460/2, 460/4, 460/5, 460/7, 460/8, 460/9, 460/10, 460/11, 460/12, 460/13 der Gemarkung Bischberg.

 

Das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0