Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kirchenäcker“.

 

Für die geplante Errichtung einer Einfriedung des Grundstücks mit Doppelstabmattenzaun wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0