Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Einbeziehungssatzung Weipelsdorf.

 

Für die geplante Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Feuerwehrgerätehaus wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Entwässerung hat im Trennsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Messprotokoll über die Höhenfestsetzung vorzulegen.

 

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0