Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.März 2010 die Zahl der Feldgeschworenen für Bischberg und Trosdorf mit eigenem Wirkungskreis auf zehn festgelegt.

 

Derzeit sind für Bischberg und Trosdorf folgende Feldgeschworene bestellt:

 

Herr Then Otto (Obmann)

Herr Bayer Heinrich

Herr Schneider Günter

Herr Bäumler Herbert

Herr Zwosta Bernhard

Herr Bräutigam Viktor

Herr Knoblach Walter

Herr Kohn Fritz

Herr Rottmann Walter

Herr Klaus Drütschel

 

Da ein Teil der Feldgeschworenen die Termine nicht wahrnehmen kann, wird von dem Grundsatzbeschluss vom 25.03.2010 abgesehen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben der Feldgeschworenen nach Artikel 12 Abmarkungsgesetz erfüllt werden können.

 

Die Feldgeschworenen entscheiden in aller Regel selber darüber, wer neu in das Amt berufen wird. Es ist also Aufgabe der Feldgeschworenen durch eine Wahl neue Feldgeschworene zu berufen, um die von der Gemeinde festgelegte Zahl wieder voll zu machen bzw. neue Feldgeschworene zu bestellen.

 

Es gibt Fälle in denen Feldgeschworene nicht in der Lage sind, die Wahl vorzunehmen; das ist insbesondere dann der Fall, wenn zur Wahl weniger als drei Feldgeschworene vorhanden sind, dann fällt die Aufgabe, neue Feldgeschworene zu wählen, auf den Gemeinderat zurück. Der Gemeinderat wird auch dann zuständig, wenn zwar noch genügend Feldgeschworene für eine Nachwahl vorhanden sind, diese Feldgeschworenen aber innerhalb eines halben Jahres – ab Freiwerden einer Feldgeschworenenstelle – keine Wahl zu Stande bringen, oder, dem Gemeinderat mitteilen, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben wollen. Ferner ist der Gemeinderat zuständig, wenn in einer Gemeinde erstmal Feldgeschworene aufgestellt werden, oder die Zahl der Feldgeschworenen durch Beschluss des Gemeinderates erhöht wird.

 

In Absprache mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg und Herrn Otto Then (Obmann) wird die Wahl durch den Gemeinderat durchgeführt.

 

Für Wahlen im Gemeinderat gelten nicht die Sondervorschriften des Feldgeschworenenrechts, sondern die kommunalrechtlichen Vorschriften Abs. 3 Satz 1 verweist ausdrücklich auf Art. 51 Abs. 3 GO, der wie folgt lautet:

„Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben, gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.“

 

Für die Besetzung des freien Amtes wurde Herr Sebastian Schertel von der Gemeinde Bischberg angesprochen und dieser erklärte sich auch für den Fall seiner Wahl bereit, das Amt des Feldgeschworenen auszuüben.

Die Bestätigung des Herrn Sebastian Schertel über seine Wählbarkeit liegt vor.

Wahlausschuss:

 

1. Kreszentia Nüßlein

2. Elke Bärmann

3. Markus Schülein

 

Der Wahlausschuss hat unter der Leitung von Frau Kreszentia Nüßlein die Wah vorgenommen. Die Wahlleiterin Frau Kreszentia Nüßlein gab im Anschluss das Wahlergebnis bekannt.

Es waren 17 Stimmen gültig und 3 Stimmen ungültig.

 


 

Der Gemeinderat hat Herrn Sebastian Schertel, Bachstraße 7, Trosdorf,

 

mit 17 Stimmen

 

als Feldgeschworenen gewählt.

 

Der Gewählte ist dementsprechend zu unterrichten und vom 1.Bürgermeister Michael Dütsch zu verpflichten.

 


Ohne Abstimmung