Sitzung: 24.06.2021 Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 25.März 2010 die Zahl der Feldgeschworenen für Bischberg und
Trosdorf mit eigenem Wirkungskreis auf zehn festgelegt.
Derzeit sind für Bischberg und Trosdorf folgende Feldgeschworene
bestellt:
Herr
Then Otto (Obmann)
Herr
Bayer Heinrich
Herr
Schneider Günter
Herr
Bäumler Herbert
Herr
Zwosta Bernhard
Herr
Bräutigam Viktor
Herr
Knoblach Walter
Herr
Kohn Fritz
Herr
Rottmann Walter
Herr
Klaus Drütschel
Da ein Teil der Feldgeschworenen die Termine
nicht wahrnehmen kann, wird von dem Grundsatzbeschluss vom 25.03.2010
abgesehen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben der Feldgeschworenen nach
Artikel 12 Abmarkungsgesetz erfüllt werden können.
Die Feldgeschworenen entscheiden in aller Regel
selber darüber, wer neu in das Amt berufen wird. Es ist also Aufgabe der
Feldgeschworenen durch eine Wahl neue Feldgeschworene zu berufen, um die von
der Gemeinde festgelegte Zahl wieder voll zu machen bzw. neue Feldgeschworene
zu bestellen.
Es gibt Fälle in denen
Feldgeschworene nicht in der Lage sind, die Wahl vorzunehmen; das ist
insbesondere dann der Fall, wenn zur Wahl weniger als drei Feldgeschworene
vorhanden sind, dann fällt die Aufgabe, neue Feldgeschworene zu wählen, auf den
Gemeinderat zurück. Der Gemeinderat wird auch dann zuständig, wenn zwar noch
genügend Feldgeschworene für eine Nachwahl vorhanden sind, diese
Feldgeschworenen aber innerhalb eines halben Jahres – ab Freiwerden einer
Feldgeschworenenstelle – keine Wahl zu Stande bringen, oder, dem Gemeinderat
mitteilen, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben wollen. Ferner ist der
Gemeinderat zuständig, wenn in einer Gemeinde erstmal Feldgeschworene
aufgestellt werden, oder die Zahl der Feldgeschworenen durch Beschluss des
Gemeinderates erhöht wird.
In Absprache mit dem Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg und Herrn Otto Then (Obmann)
wird die Wahl durch den Gemeinderat durchgeführt.
Für Wahlen im Gemeinderat gelten
nicht die Sondervorschriften des Feldgeschworenenrechts, sondern die
kommunalrechtlichen Vorschriften Abs. 3 Satz 1 verweist ausdrücklich auf Art.
51 Abs. 3 GO, der wie folgt lautet:
„Wahlen werden in geheimer
Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter
Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und
stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben,
gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist
mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu
wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig, so tritt
Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein. Bei
Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.“
Für die Besetzung des freien Amtes
wurde Herr Sebastian Schertel von der Gemeinde Bischberg angesprochen und
dieser erklärte sich auch für den Fall seiner Wahl bereit, das Amt des
Feldgeschworenen auszuüben.
Die Bestätigung des Herrn
Sebastian Schertel über seine Wählbarkeit liegt vor.
Wahlausschuss:
1. Kreszentia Nüßlein
2. Elke Bärmann
3. Markus Schülein
Der
Wahlausschuss hat unter der Leitung von Frau Kreszentia Nüßlein die Wah
vorgenommen. Die Wahlleiterin Frau Kreszentia Nüßlein gab im Anschluss das
Wahlergebnis bekannt.
Es
waren 17 Stimmen gültig und 3 Stimmen ungültig.
Der Gemeinderat hat Herrn Sebastian Schertel, Bachstraße 7, Trosdorf,
mit 17
Stimmen
als Feldgeschworenen gewählt.
Der Gewählte ist dementsprechend zu unterrichten und vom 1.Bürgermeister
Michael Dütsch zu verpflichten.
Ohne Abstimmung |
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