Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2021 erhielt der Gemeinderat unter den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten 58 und 59 allgemeine Informationen über Freiflächen PV-Anlagen. Beide TOPs endeten ohne Beschluss.

 

Auslöser für diese Diskussion ist das zum 1. Januar 2021 neu gefasste Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG). Hier wurden die Klimaschutzziele neu formuliert und es wurden bessere Rahmenbedingungen in der Förderung geschaffen. Wesentliche Kernpunkte des EEG sind die Nutzung der Sonnen- und Windenergie.

 

Mit der Neufassung des EEG ist der Bau von Freiflächen-PV-Anlagen in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ möglich. Das Gebiet der Gemeinde Bischberg liegt nach dem Energie-Atlas-Bayern komplett in dieser Gebietskulisse. Dies führt dazu, dass viele Investoren mit Großanlagen, so genannten „Bürgersolarparks“ wieder auf den Markt drängen.

 

Der große Vorteil von Großanlagen auf Freiflächen ist, dass

-     20-fach mehr Energie, als für die Herstellung der Solarzellen notwendig ist, produziert wird

-     die Anlage in 1 bis 3 Jahren mehr Energie erzeugt als für ihre Herstellung, Transport, Bau, Betrieb und Recycling notwendig war – man spricht bereits zu diesem Zeitpunkt von energetischer Amortisierung.

-     man von einer Haltbarkeit von 20 – 30 Jahren ausgeht

 

Laut Aussage von potentiellen Investoren bräuchte die Gemeinde Bischberg Strom aus Solarflächen in der Größenordnung von ca. 16 ha, um rechnerisch den Strom zu produzieren, der von allen Haushalten in der Gemeinde Bischberg verbraucht wird.

 

Zum Vergleich: Die Freiflächen-PV-Anlage der ortsansässigen Firma Photovoltaik Schütz GmbH in Tütschengereuth hat eine Größe von ca. 1,32 ha, das Gesamtgelände ca. 2,7 ha.

 

Der zweite Schwerpunkt des EEG ist der Ausbau der Windenergie. So wurde im Zuge des Ausbaus der Windenergie in Bayern der Landkreis Bamberg auf geeignete Flächen für Windkraftanlagen untersucht.

 

In der Gemeinde Bischberg gibt es laut der damaligen Untersuchung lediglich in der Gemarkung Tütschengereuth in Richtung Walsdorf eine geeignete Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage. Aufgrund der gesetzlichen 10 H-Regelung ist der Bau einer solchen Anlage ohne Zustimmung der Bevölkerung allerdings nicht möglich. Bereits während der Planungsphase der Windräder in Trabelsdorf wurden der Gemeinde Bischberg Unterschriftenlisten von Bürgern aus Tütschengereuth gegen die Errichtung eines geplanten Windrades innerhalb der 10 H-Regelung übergeben.

 

Um möglichen Investoren Rahmenbedingungen für den Bau von Großflächen-PV-Anlagen vorzugeben, kann der Gemeinderat Richtlinien beschließen. In diesen Richtlinien können unter anderem Regelungen zu den Themen Sichtbarkeit/Landschaftsbild, regionale Wertschöpfung, landwirtschaftliche Bodenqualität, Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit, Netzanschlussmöglichkeiten, Größe einzelner Anlagen, Gesamtanlagenzahl mit Gesamtgröße, etc. getroffen werden.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Grundsätzlich steht der Gemeinderat dem Bau von Großflächen-PV-Anlagen positiv gegenüber. Allerdings sollten mögliche Ansiedlungen nach konkreten Vorgaben erfolgen.

 

Die Verwaltung wird deshalb zunächst beauftragt entsprechende Richtlinien auszuarbeiten und dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. 


Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

2