Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeinde Bischberg hat im Jahr 2019 die Umrüstung der Straßenlampen im gesamten Gemeindegebiet auf LED-Technologie durch die Stadtwerke Bamberg GmbH vorgenommen.

 

Gemäß dem damaligen Gemeinderatsbeschluss vom 27.09.2018, TOP 56, wurden 704

technische und 110 gestalterische Leuchten auf LED-Technik umgerüstet.

 

In Nr. 2.1 des gemeindlichen Straßenbeleuchtungsvertrags zwischen der Gemeinde Bischberg und den Stadtwerken Bamberg GmbH vom 18. Oktober 2013 ist geregelt, dass unter dem Begriff „Erneuerung“ der Ersatz von kompletten Baugruppen (z. B. Leuchte, Mast, Fundament, Schalt- und Steuereinrichtung) zu verstehen ist. Unter Bauleistungen fallen nach Nr. 3 des Vertrags die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Art und Umfang der Straßenbeleuchtung sowie die jeweiligen Dienstleistungsunternehmen werden in Abstimmung mit der Kommune festgelegt. Wenn die Kommune einen Bauauftrag anderweitig vergibt, kann das Dienstleistungsunternehmen von der Kommune eine Aufwandsentschädigung nach HOAI für die geleisteten Projektierungsarbeiten und für die Koordinierungsmaßnahmen verlangen.

 

Vertragsbestandteil der Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages seinerzeit waren also nicht nur die laufende Dienstleistung, sondern auch die Kosten der Baumaßnahmen. Ein gesondertes Preisblatt wurde nicht festgelegt. Als rechtliche Grundlage für die Vergabe besteht eine gewisse Bindung an den derzeit gültigen Straßenbeleuchtungsvertrag.

 

Um den gesetzlichen Vorschriften zur Absicherung des Schulweges und bevorzugten Laufwegen der Bevölkerung näher zu kommen, wurde eine punktuell Erweiterung der Straßenbeleuchtung in folgenden Bereichen überprüft:

 

Bereich                                                                                             Investitionskosten

 

Regnitzradweg Bischberg (31 Leuchtpunkte)                                  118.249,11 EUR

 

Sandstraße und Schlosshof Tütschengereuth (3 Leuchtpunkte)       41.543,57 EUR

 

Fußweg Friedhof Bischberg (2 Lichtpunkte)                                       29.493,96 EUR (erdverkabelt)

                                                                                                               9.631,86 EUR (Solarleuchten)

 

Fußweg Bergstraße Bischberg (2 Lichtpunkte)                                  28.161,04 EUR

 

Sportplatz Leinritt Bischberg (1 Lichtpunkt)                                        4.470,45 EUR

 

Fußgängerüberweg Holnsteinweg Bischberg (2 Lichtpunkte)           19.979,39 EUR

 

Fußgängerüberweg Schulstraße Bischberg (2 Lichtpunkte)              10.871,01 EUR

 

Holnsteinweg Bischberg (3 Lichtpunkte)                                            15.245,52EUR

 

Leinritt Bischberg (26 Lichtpunkte)                                                   379.563,49 EUR (erdverkabelt)

                                                                                                          112.852,46 EUR(Solarleuchten)

 

Insgesamt 72 neue Lichtpunkte.

 

 

Für die Erweiterung im Bereich „Leinritt“ und „Fußweg am Friedhof Bischberg“ gibt es zwei Varianten (herkömmliche Erdverkabelung und Solarleuchten). Eine Mischung beider Varianten innerhalb eines Straßenzuges wird aufgrund der unterschiedlichen Beleuchtungsintensitäten von Seiten der Stadtwerke Bamberg GmbH nicht empfohlen. Aus diesem Grund kommt für die Erweiterung bestehender Straßenbeleuchtungen innerhalb eines bereits erschlossenen Straßenzugs nur die herkömmliche Bauweise zur Erweiterung (Erdverkabelung) in Betracht. Die Kosten betragen insgesamt:

 

Variante 1

Punktuelle Erweiterung in den oben beschriebenen Bereichen, wobei im „Leinritt“ und am „Fußweg beim Friedhof“ in Bischberg mit Solarleuchten gearbeitet wird.

 

Die Investitionskosten betragen insgesamt 361.004,41 €.

 

Variante 2

Die Erweiterung aller Lichtpunkte erfolgt durch die herkömmlichen erdverkabelten LED-Leuchten.

 

Die Investitionskosten betragen hier insgesamt 647.577.54 €.

 

Die Solarbeleuchtung entlang des Regnitzradweges ist im Rahmen des Förderprogramms „Radnetz Deutschland“ bis zu 75% förderfähig. Hier muss jedoch noch geprüft werden, ob nicht gesonderte rechtliche Vergaberegeln zu beachten sind.

 


Der Sachvortrag des Herrn Matthias Windfelder, Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH und des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt die punktuelle Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Bischberg in der herkömmlichen erdverkabelten LED-Leuchtebauweise für die nachstehenden Einzelmaßnahmen vorzunehmen:

Sandstraße und Schlosshof Tütschengereuth                                                41.543,57 EUR

Fußweg Bergstraße Bischberg                                                                        28.161,04 EUR

Sportplatz Leinritt Bischberg                                                                              4.470,45 EUR

Fußgängerüberweg Holnsteinweg Bischberg                                                 19.979,39 EUR

Fußgängerüberweg Schulstraße Bischberg                                         10.871,01 EUR

Holnsteinweg Bischberg                                                                       15.245,52 EUR

 

Insgesamt                                                                                           120.271,07 EUR

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind bei HSt. 6700.9600 mit 200.000,00 EUR eingeplant.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt ferner, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Bischberg durch Solarleuchten für die nachstehenden Einzelmaßnahmen vorzunehmen:

Fußweg Friedhof Bischberg                                                                  9.631,86 EUR

Leinritt Bischberg                                                                               112.852,46 EUR

Regnitzradweg Bischberg                                                                  118.249,11 EUR    

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Solarbeleuchtung entlang des Regnitzradweges zu beantragen. Der Auftrag für Solarbeleuchtung entlang des Regnitzradweges darf erst nach Prüfung einer Fördermöglichkeit und der möglichen

Genehmigung von Fördermitteln vergeben werden.

 

Ferner ist zu prüfen, ob die Ausleuchtung des Fußgängerweges Weipelsdorfer Straße den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls bei Nichterfüllung der Beleuchtungsintensität entsprechend mit umzusetzen.

 

Haushaltsmittel mit 200.000,00 EUR stehen bei 6700.9600 zur Verfügung. Einer Überschreitung von 161.100,00 EUR wird zugestimmt. Die fehlenden Haushaltsmittel können über eine höhere Rücklagenentnahme gedeckt werden.

 


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0