Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Kath. Kirchenstiftung St. Markus übernimmt durch die Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte St. Markus eine kommunale Pflichtaufgabe (Art. 57 Abs. 1 GO i. V. mit Art. 5 ff. BayKiBiG) der Gemeinde Bischberg.

 

Der Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Markus zu Bischberg vom 2. April 2021, welcher bereits dem Gremium in der Sitzung am 20. Mai 2021 unter „Mitteilungen, Verschiedenes“ bekannt gegeben wurde, dient zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 28. April 2021 wurde bereits der vorzeitige Maßnahmenbeginn für

 

-        neue Fußböden für Kinderkrippenraum und Turnhalle und

-        drei Küchenzeilen für Kindergartengruppenräume

 

erteilt. In diesem Zusammenhang wurde auch nachgefragt, inwieweit sich das Erzbistum Bamberg an den Maßnahmen beteiligt. Der anteilige Zuschuss für die Kinderkrippe wird von der Kirchenstiftung in Abzug gebracht. Ebenso wurde eine gesonderte Aufteilung der Kosten für die Kinderkrippe zur Vorlage bei der Abrechnung gefordert.

 

Gemäß der Vereinbarung vom 1./3. September 2009 übernimmt die Gemeinde Bischberg die Investitionskosten, die der Kinderkrippe zuzurechnen sind, in Form eines Zuschusses zu 100 %.

 

Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung auch mitgeteilt, dass das Erzbistum Bamberg die Maßnahmen mit 25 % bezuschusst. Der Gemeinderat Bischberg hat daher gemäß Nr. 4 der Richtlinien für die freiwillige Förderung für Vereine, Gruppen und Institutionen eine Einzelfallentscheidung über die Höhe des Zuschusses zu den Küchenzeilen zu treffen.

 

Die förderfähigen Kosten betragen 6.390,00 EUR abzüglich des Zuschusses des Erzbistums Bamberg in Höhe von 25% (= 1.597,50 EUR), so dass derzeit ein Eigenanteil von 4.792,50 EUR verbleibt.

 

Die Kath. Kirchenstiftung Bischberg beteiligt sich bei der Erfüllung gemeindlicher Dienstleistungen aus ihrem Bereich meist in gleicher Höhe wie das Erzbistum Bamberg. Analog könnte also ohne Prüfung weiterer Details (Jahresabrechnungen, Rücklagen etc.) eine Bezuschussung in gleicher Höhe wie das Erzbistum Bamberg mit 25% aus 6.390,00 EUR (Anschaffungskosten) gewährt werden. Die Bindungsfrist (AfA) bei Küchenzeilen beträgt 8 Jahre.

 

Auf die anteiligen Bodenbelagsarbeit der Kath. Kirchenstiftung im Turnraum wird vorgeschlagen, ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 25% zu gewähren. Die Bindungsfrist (AfA) beim Bodenbelag im sozialen Bereich in Linoleum beträgt 22 Jahre.

 

Haushaltsmittel sind 2021 eingestellt.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Defizitabrechnung zur Kinderkrippe in den letzten Jahren von der Kath. Kirchenstiftung St. Markus Bischberg nicht vorgelegt wurde. Die Zuschüsse zu bisherigen Investitionen im Bereich der Kindertagesstätte „St. Markus“ wurden außerdem sehr unterschiedlich gehändelt.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg beschließt die Neuanschaffung von drei Küchenzeilen für die Kindergartengruppen in der Kindertagesstätte „St. Markus“ mit 25 % aus den Anschaffungskosten in Höhe von 6.390,00 EUR (= 1.597,50 EUR) zu bezuschussen. Die Bindungsfrist beträgt acht Jahre.

 

Auf die anteiligen Kosten für den Bodenbelag im Turnraum wird ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt. Die Bindungsfrist für Linoleumbodenbelag im sozialen Bereich beträgt 22 Jahre.

 

Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 4641.9880 zur Verfügung.


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0