Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. April 2021 für das laufende Geschäft Richtlinien zur freiwilligen Förderung für Vereine, Gruppen und Institutionen aufgestellt. Der Antrag des Tennis-Club Blau-Weiß Bischberg 1980 e. V. vom 13. Mai 2021 und die Kostenaufstellung zum Inhaltsschaden dient zur Kenntnis

 

Nach den alten Richtlinien wurde der Neubau des Vereinsheims mit Ausstattung anhand der dem Antrag zu Grunde gelegten Unterlagen gefördert. Förderfähige Kosten 76.500,00 EUR ergibt bei 20 % einen Zuschuss in Höhe von 15.300,00 EUR. Die Fördermaßnahme wurde im Jahr 2019 abgerechnet.

 

Im Winter 2020/2021 wurde die Wasserleitung nicht ordnungsgemäß frostsicher gemacht, so dass hier ein größerer Wasserschaden im neuen Vereinsheim entstand. Die Versicherung hat nur 30% des Schadens mit 6.000,00 EUR übernommen. Die Abrechnung der Versicherung liegt nicht vor.

 

In der im Antrag dargestellten Kostenaufstellung sind auch 2.000,00 EUR ohne nähere Erläuterungen (Unvorhersehbares) aufgeführt.

 

Insgesamt geht man bei der Antragstellung mit Kosten in Höhe von 10.888,51 EUR aus. Als Entschädigung wurden 6.000,00 EUR von der Versicherung gezahlt, so dass nach der vorgelegten Kostenberechnung der Eigenanteil am Schaden 4.888,51 EUR beträgt.

 

Normalerweise gelten die Afa-Werte als Verbrauchszeit und Bindungsfrist bevor eine erneute Bezuschussung anhand der Richtlinien von der Verwaltung selbstständig erfolgen kann (Ausschluss der Doppelförderung).

 

Nachdem allerdings in der Kostenaufstellung Kosten teilweise nicht näher bestimmt werden können bzw. unklar sind, wurde der 1. Vorsitzende Herr Peter Nepf gebeten, den Antrag zurückzunehmen.

 

Dies hat er mit E-Mail vom 22. Juni 2021, welche dem Gremium zur Kenntnis dient, auch getan.

 

Um allerdings eine spätere Förderung grundsätzlich zu ermöglichen sollte der Gemeinderat dem TC Blau-Weiß Bischberg 1980 e.V. eine Unbedenklichkeits-bescheinigung ausstellen.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg erteilt dem Tennis-Club Blau-Weiß 1980 e.V. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Sanierung des Wasserschadens am Vereinsheim. Mit der Möglichkeit einer Förderung der entstandenen Aufwendungen wird sich der Gemeinderat im Rahmen eines später erneut gestellten Antrags erneut befassen.


Abstimmung:

Für:

20

Gegen:

0