Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 10

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, sparsam und effizient zu führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die wichtigste Nebenbedingung für kommunales Handeln.

 

Aus dem Fuhrpark im Bauhof wird das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen BA GB 77 (VW Pritsche 2,0 l TDI) über das steuerliche Betriebsvermögen der Wasserversorgung geführt. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2014 durch die Gemeinde Bischberg erstzugelassen und hat ca. 170.000 km Laufleistung. Nachdem das Nutzfahrzeug linear vollumfänglich 2020 abgeschrieben wurde und sich nun auch die ersten Gebrauchsspuren zeigen, empfiehlt es sich - wie in der Vergangenheit auch - das Fahrzeug auszusondern und eine Neuanschaffung zu tätigen. Der erzielte Restwert für das Altfahrzeug muss dagegen als Betriebseinnahme zum Entnahmezeitpunkt eingesetzt werden, wenn das Auto in Zahlung gegeben oder anderweitig eingesetzt wird.

 

Die Kommune ist bei dieser Anschaffung komplett vorsteuerabzugsberechtigt. Herr Wolfgang Och vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, der den steuerlichen Jahresabschluss der Wasserversorgung vollzieht, befürwortet den Ankauf eines neuen Nutzfahrzeuges.

 

Besonders interessant ist zu erwähnen, dass die Gemeinde Bischberg neben dem üblichen Kommunalrabatt nun auch das Geschäftsangebot für Großkunden nutzen kann. So ist es möglich, ein verhältnismäßig hochwertiges neues Fahrzeug mit einer verhältnismäßig geringen Aufzahlung zu erhalten.

 

Nachdem im Haushalt 2021 der Gemeinde Bischberg unter der Haushaltsstelle 8151.9357 Haushaltsmittel mit 44.000,00 EUR veranschlagt wurden, wurde nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter ein neues Fahrzeug ausgeschrieben.

 

Das Ergebnis der Ausschreibung liegt mittlerweile vor und diente in der Fraktionsvorbesprechung zur Kenntnis.

 

Von Seiten der Händler wurden die Angebote bis 30. Juni 2021 befristet, weil eine Preiserhöhung und somit Konditionsänderungen anstehen. Ferner ist bei jedem Neuauftrag auch die Rücknahme des Altfahrzeuges entsprechend berücksichtigt. Auf dem freien Markt lässt sich kein ähnlich hoher Ertrag für das Altfahrzeug erzielen.

 

Nachdem sich bei einem Transporter im Wiederverkauf die Farbe „tieforange R2011“ preislich negativ auswirkt, hat sich die Gemeinde Bischberg optional auch die Farbe „Reflex Silber metallic“ anbieten lassen. Das Fahrzeug würde weiterhin seitlich an den Fahrer-/Beifahrertüren mit einem Gemeindewappen beklebt werden, so dass es als Kommunalfahrzeug ersichtlich ist.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Auftrag für den Ankauf eines VW Transporters Kastenwagen Plus Trendline in „Reflexsilber metallic“ an die mindestnehmende Firma Autohaus Heil GmbH & Co. KG in 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 zum Angebotspreis von 31.971,80 EUR netto inkl. Überführungskosten zu vergeben.

 

Im Gegenzug wird das Fahrzeug BA GB 77, VW-Transport Pritsche 2,0 l TDI, beim Ankauf des neuen Nutzfahrzeugs für 13.000,00 EUR netto/brutto an das Autohaus Heil GmbH & Co. KG in 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 in Zahlung gegeben.

 

Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 8151.9357 eingeplant.


Abstimmung:

Für:

10

Gegen:

10

 

 

 

  1. Der Gemeinderat Bischberg beschließt den Auftrag für den Ankauf eines VW Transporters Kastenwagen Plus Trendline in „Tieforgange R0211“ an die mindestnehmende Firma Autohaus Heil GmbH & Co. KG in 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 zum Angebotspreis von 31.971,80 EUR netto inkl. Überführungskosten zu vergeben.

 

Im Gegenzug wird das Fahrzeug BA GB 77, VW-Transport Pritsche 2,0 l TDI, beim Ankauf des neuen Nutzfahrzeugs für 13.000,00 EUR netto/brutto an das Autohaus Heil GmbH & Co. KG in 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 in Zahlung gegeben.

 

Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 8151.9357 eingeplant.

 

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

4