Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, sparsam und effizient zu führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist die wichtigste Nebenbedingung für kommunales Handeln. Das Wirtschaftlichkeitsgebot umfasst die ganzheitliche Betrachtung monetäner und qualitativer Aspekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

 

Kommunal-Leasing ist eine alternative Finanzierungsform, mit der man moderne Techniken fördern kann und dabei gleichzeitig wirtschaftlich handelt. Im Fahrzeug-Leasing steht der sog. „pay-as-you use“-Effekt (PAYU) im Vordergrund. Wenn in der Leasingkalkulation als Restwert der Marktwert zugrunde gelegt wird, bezahlt der Leasingnehmer exakt die reale Wertminderung sowie evtl. Zinsen auf linearer Basis.

 

Nach § 2 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte (KommKredV) ist der Abschluss von Leasingverträgen über bewegliche Gegenstände genehmigungsfrei.

 

Der gemeindliche Golf Plus Highline 1,4 l TSI, 90 kW (122 PS), amtl. Kennzeichen BA GB 40 wurde als Neuwagen im Jahr 2009 beschafft. Derzeit hat er eine Laufleistung von ca. 117.000 km und hat einen reparierten Unfallschaden. Der Kundendienst 2019 hat 1.793,07 EUR (Rep. Kühler + neue Steuerkette) und der Kundendienst 2020 582,30 EUR (Standard) gekostet. Das Fahrzeug wird fast ausschließlich von der Verwaltung zu dienstlichen Fahrten im Gemeindegebiet bzw. zum Landratsamt Bamberg benutzt.

 

Nachdem die Gemeinde bei anstehenden Erneuerungen versucht, nachhaltig ökologische Projekte zu verwirklichen und zu fördern, könnte man durch die Anschaffung eines E-Autos im laufenden Verbrauchsverhalten CO²-Einsparungen erreichen. Außerdem hat gerade der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion und auch die Kommune muss ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. E-Autos verursachen beim Fahren bekanntlich keine Emissionen und Schadstoffe. Herstellung und Produktion sind noch nicht optimal, vor allem, was den Einsatz von Energie und Rohstoffen für die Akkus angeht. Da in diesem Sektor in den kommenden Jahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch viele Weiterentwicklungen zu erwarten sind, wird seitens der Verwaltung auch kein Ankauf eines E-Fahrzeuges, sondern die Anmietung vorgeschlagen.

 

Kommunen, Städte und Gemeindeverbände bzw. Landkreise sind leider nicht nach der Richtlinie zur pauschalen Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit 6.000,00 EUR antragsberechtigt.

 

Die Verwaltung hat entsprechend dem bisherigen Fahrzeug und dessen Ausstattung einen Volkswagen ID.3 mit einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km und einer Laufzeit von drei Jahren ausgeschrieben. Das beschränkte Ausschreibungsergebnis diente im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung zur Kenntnis.

 

Das Altfahrzeug wurde nicht gleichzeitig als Händlerankauffahrzeug angeboten, weil hier mit keinem lukrativem Geschäft zu rechnen ist. Lediglich die Leasingrate könnte monatlich anteilig über den Händlereinkaufswert des Altfahrzeuges geringfügig reduziert werden. Der Händlereinkaufspreis liegt bei 3.500,00 EUR, der eigentliche Marktwert zwischen 4.500,00 EUR und 5.000,00 EUR je nach Zustand.

 

Um das Fahrzeug auch effizient zu betanken, würde am Standort „Rathaus“ eine nichtöffentliche Ladesäule errichtet werden müssen. Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung der Errichtung einer Ladesäule am Standort Rathaus. Für die nichtöffentliche Ladesäule ist mit Anschaffungskosten von ca. 700,00 bis 1.600,00 EUR und für den Stromanschluss über das Bayernwerk mit Kosten von ca. 6.000,00 EUR zu rechnen.

 

Haushaltsmittel sind für einen Fahrzeugankauf bei der Haushaltsstelle 0600.9357 mit 40.000 EUR eingeplant.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat Bischberg stimmt dem Abschluss eines Leasing-Vertrages für ein E-Fahrzeug mit einer Laufleistung von 10.000 km pro Jahr und einer Laufzeit von drei Jahren zu. Ein entsprechender Leasingvertrag ist mit dem mindestnehmenden Bieter, der Firma Autohaus Heil GmbH & Co. KG aus 97514 Oberaurach, Pfarrer-Vogler-Str. 2 gemäß dem optionalen Angebot mit einer monatlichen Leasingrate von 296,00 EUR netto abzuschließen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Auflademöglichkeit am Standort „Rathaus“ zu schaffen. Das bisherige Fahrzeug der Verwaltung Golf Plus Highline 1,4 l TSI, 90 kW (122 PS), amtl. Kennzeichen BA GB 40 soll durch die Verwaltung selbst verkauft werden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden. 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

1