Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Außenbereich von Weipelsdorf.

 

Für den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Kartoffellager wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gemäß § 35. Abs. 1 Nr. 1 BauGB dürfen im Außenbereich nur privilegierte Land- und Forstwirte bauen.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt, mit der Auflage, dass die Privilegierung vom Bauherrn nachgewiesen wird.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0