Sitzung: 18.05.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Die
geplante Baumaßnahme liegt im Außenbereich von Weipelsdorf.
Für
den Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Kartoffellager wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Gemäß
§ 35. Abs. 1 Nr. 1 BauGB dürfen im Außenbereich nur privilegierte Land- und
Forstwirte bauen.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt, mit der Auflage, dass die Privilegierung vom
Bauherrn nachgewiesen wird.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
8 |
Gegen: |
0 |