Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Goldmann“.

 

Für den geplanten Wohnhausanbau wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

 

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Wasser und Entwässerung zu entrichten sind.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

0