Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag von Frau Susanne Förtsch dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Das Grundstück Flurnummer 327/4, Gemarkung Bischberg liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Röthelbachweg/Kirchberg. Es handelt sich hier um ein reines Wohngebiet. Das Grundstück hat eine Größe von 1.630 m². Durch Teilung des Grundstückes soll ein weiteres Baurecht entstehen.

 

Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes Röthelbachweg/Kirchberg im vereinfachten Verfahren erforderlich.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der Errichtung eines weiteren Baurechtes auf der Flurnummer 327/4, Gemarkung Bischberg zu.

 

Sämtliche Kosten für die durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen, trägt die Antragstellerin.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0