Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 8

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Ortsabrundungssatzung Weipelsdorf-Langfeld.

 

Für die Errichtung eines Unterstandes wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn Fl.-Nrn. 787/9, 787/8 und 787/6, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0