Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 7
Sitzung: 25.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die geplante Baumaßnahme liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Himmelreich“.
Für den Änderungsantrag zum AZ 20150986 wird das gemeindliche
Einvernehmen für die Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung erteilt.
Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde
die Öffnung in der Gartenmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze geschlossen,
die tatsächlich ausgeführte Garagenlänge beträgt dadurch 11,30 m und die
tatsächlich ausgeführte Garagenhöhe 3,60 m. Weiterhin wurde eine Überdachung
errichtet.
Die Unterschriften der
Grundstückseigentümer der Fl.-Nr. 250/27, Gemarkung Bischberg fehlen auf den
Unterlagen, jedoch stimmte der Eigentürmer des Nachbargrundstücks mit Schreiben
vom 27.08.2019 den beantragten Abweichungen zu.
Dem Bauantrag wird zugestimmt unter der
Maßgabe, dass die Grundstückseigentümer der Flurnummer 250/27, Gemarkung
Bischberg aufgrund einer privatrechtlichen Einigung keine Abstandsflächen auf
ihrem Grund übernehmen müssen.
Abstimmung: |
Für: |
6 |
Gegen: |
3 |