Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 7

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Himmelreich“.

 

Für den Änderungsantrag zum AZ 20150986 wird das gemeindliche Einvernehmen für die Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung erteilt.

 

Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die Öffnung in der Gartenmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze geschlossen, die tatsächlich ausgeführte Garagenlänge beträgt dadurch 11,30 m und die tatsächlich ausgeführte Garagenhöhe 3,60 m. Weiterhin wurde eine Überdachung errichtet.

 

Die Unterschriften der Grundstückseigentümer der Fl.-Nr. 250/27, Gemarkung Bischberg fehlen auf den Unterlagen, jedoch stimmte der Eigentürmer des Nachbargrundstücks mit Schreiben vom 27.08.2019 den beantragten Abweichungen zu.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass die Grundstückseigentümer der Flurnummer 250/27, Gemarkung Bischberg aufgrund einer privatrechtlichen Einigung keine Abstandsflächen auf ihrem Grund übernehmen müssen.

 


Abstimmung:

Für:

6

Gegen:

3