Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 6

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weinberge“.

 

Für die Errichtung einer überdachten Pergola und ein Außenschwimmbad wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

 

Die Oberflächenentwässerung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen bzw. schadlos für die benachbarten Grundstücke auf eigenem Grund im Trennsystem zu erfolgen.

Das Abwasser der Outdoorküche muss ordnungsgemäß entsorgt werden

 

Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn fehlen auf den Unterlagen.

 

Dem Antrag wird zugestimmt.


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0