Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 3
Sitzung: 25.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Für den
geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird das gemeindliche
Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
erteilt.
Die
Entwässerung hat im Mischsystem zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten ist der
Gemeinde Bischberg ein Messprotokoll der Gebäudeabsteckung durch ein
anerkanntes Vermessungsbüro vorzulegen.
Gegen
Rückstau des Abwassers aus dem Kanal hat sich der Anschlussnehmer selbst zu
schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht. (§9 Abs. 5 der
Entwässerungssatzung).
Die
Grundstücksentwässerungsanlage ist nach anerkannten Regeln der Technik
herzustellen. Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein
Kontrollschacht vorzusehen. Niederschlagswasser darf der öffentlichen Fläche
nicht zugeleitet werden (Einbau einer Entwässerungsrinne).
Vor
Verfüllung der Rohrgräben ist rechtzeitig die Abnahme der verlegten
Grundleitungen bei der Gemeinde Bischberg zu beantragen.
Die
Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem
Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |