Nachtrag: 29.03.2021 Nummer 2

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die geplante Baumaßnahme liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage, im Altortbereich von Tütschengereuth, Kirchstraße 3.   

 

Für den geplanten Abbruch und Neubau eines Wohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Hausanschlussleitungen zu erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend den gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 


Abstimmung:

Für:

9

Gegen:

0