Sitzung: 18.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss incl. Kultur- und Partnerschaftspflege
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
In der heutigen Sitzung wird der von der Verwaltung erstellte Entwurf zum Haushalt 2021 vorgestellt.
Wie dem Entwurf vom 16. März 2021 zu entnehmen ist, hat es diverse Verschiebungen im Bereich der Finanzplanung gegeben. Der Haushalt wird bis zur Verabschiedung – soweit möglich – noch laufend fortgeschrieben. Zum Ausgleich der Finanzplanjahre werden soweit möglich noch die erwarteten Zuschüsse für die Mittelschulsanierung und die Kindertagesstätte St. Matthäus bzw. den Kinderhort eingearbeitet. Heute soll der vorliegende Entwurf mit der mittelfristigen Finanzplanung für den Haushalt zunächst vorgestellt und gemeinsam besprochen werden.
Die Hebesätze bleiben unverändert. Der dreijährige Gebührenkalkulationszeitraum für die Verbrauchsgebühren und Einleitungsgebühren wurde zuletzt zum 1. Januar 2020 angepasst. Für den Friedhof soll erst nach Abschluss der Umgestaltung eine Gebührenkalkulation vorgenommen werden.
Der Haushalt schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt 11.954.600 EUR
Vermögenshaushalt 8.538.600 EUR
Gesamthaushalt 20.493.200 EUR
Mittelfristig beträgt das Haushaltsvolumen:
2022 22.780.100 EUR
2023 16.784.700 EUR
2024 14.631.000 EUR
Die Investitionsrate beträgt:
2021 1.722.200 EUR
2022 2.068.900 EUR
2023 1.939.300 EUR
2024 1.835.200 EUR
Dabei sind folgende Rücklagenentnahmen vorgesehen:
2021 6.292.800 EUR
2022 6.616.600 EUR
Ergänzend sind folgende Fehlbeträge durch Zuschüsse auszugleichen:
2022 208.000 EUR
2023 1.506.000 EUR
2024 1.714.000 EUR
Alle Maßnahmen wurden aufgrund der Meldungen der Fachabteilungen, soweit diese vorlagen bzw. bekannt waren, eingestellt. Streichungen seitens der Verwaltung fanden in diesem Sinne keine statt.
Der heute vorgelegte Entwurf kann durchaus als Spiegelbild der zu erwartenden finanziellen Situation der Gemeinde Bischberg betrachtet werden. In Vergleich zu Vorjahren müssen wir nun auch alle Einnahmen einplanen, damit die Liquidität auch mittelfristig sichergestellt werden kann.
Bis zur Gemeinderatssitzung wird - soweit notwendig - im Bereich Unterhalt eine Fortschreibung der Haushaltsstellen für die Bewirtschaftungen (Gr. 54) erfolgen. Ebenso werden durch Einplanung der zu erwartenden Zuschüsse (auch ohne Vorliegen des Bescheids) die Finanzplanjahre ausgeglichen.
Der Sachvortrag der Kämmerin Renate Heinz und des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Finanzplanentwurf wird genehmigt und der sich daraus ergebende Haushaltsplanentwurf vom 16. März 2021 dient dem Haupt- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis. Er wurde gemeinsam erörtert und wird als solcher gebilligt.
Er soll bis zur Verabschiedung fortgeschrieben und in allen Bereichen ausglichen werden und ist dem Gemeinderat Bischberg in seiner nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorzulegen.
Sollte aus Sicht des Gemeinderates eine Ergänzung gewünscht werden, so ist diese bis zum 1. April 2021 (bis zur KW 14/2021) der Finanzverwaltung vorzulegen.
Abstimmung: |
Für: |
9 |
Gegen: |
0 |