Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß Art. 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Gegenwärtig obliegt die Kassenverwaltung Frau Schott, die bisherige Stellvertreterin Frau Eveline Riedel befindet sich seit Mitte September 2020 in Mutterschutz bzw. Elternzeit.

 

Wesentliche Voraussetzungen für die Bestellung sind Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kassenverwalters bzw. der Kassenverwalterin und des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin müssen geordnet sein. Der/Die Kassenverwalter/in, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung, führt die Kassengeschäfte. Bei Aufgaben, die ausschließlich von der Kasse erledigt werden können, vertritt der/die Kassenverwalter/in die Gemeinde nach Außen. Das gilt vor allem für den gesamten Zahlungsverkehr und damit zusammenhängend für die laufenden Geschäftsbeziehungen zu Banken.

 

Um den Vorgaben des Art. 100 Abs. 2 GO nachzukommen, soll Frau Anna Maria Hollfelder zur stellvertretenden Kassenverwalterin ernannt werden. Frau Hollfelder wurde zum 1. November 2020 bei der Gemeinde Bischberg eingestellt und hat sich seitdem die entsprechende Sachkunde angeeignet. Im Vertretungsfalle wurde sie auch bereits als stellvertretende Kassenverwalterin eingesetzt. Die weiteren Voraussetzungen erfüllt Frau Hollfelder ebenfalls.

 


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Frau Anna Maria Hollfelder wird mit sofortiger Wirkung zu stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Bischberg ernannt.

 


Abstimmung:

Für:

 

Gegen: