Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In der Gemeinderatssitzung am 17. September 2020, TOP 56, ist der Durchführungsbeschluss zur Ausschreibung eines neuen Löschfahrzeuges LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Bischberg gefasst worden. Die Ausschreibung ist EU-weit nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (VgV) durchzuführen. Die Beschaffung soll getrennt in drei zu vergebende Lose (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau und Los 3 Beladung) erfolgen. Eine Verlängerung des Zuwendungsbescheides des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens – hier Beschaffung eines LF 20, Az. 10-224.13-9, ist noch im Dezember 2020 fristgerecht für weitere sechs Monate beantragt worden. Die schriftliche Bestätigung steht noch aus, jedoch kann mit einer Verlängerung der Förderung gerechnet werden.

 

Zwischenzeitlich hat die Freiwillige Feuerwehr Bischberg selbst ein Leistungsverzeichnis und eine Bewertungsmatrix erstellt. Diese sollen für die Gemeinde Bischberg als Auftraggeberin für die Ausschreibung und spätere Vergabe verbindlich werden. Mit Frau Christine Schreyer von der Vergabestelle an der Regierung von Oberfranken wurden allgemeine Fragen zum Leistungsverzeichnis geklärt und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Der Gemeinderat muss nun das Leistungsverzeichnis und die Bewertungsmatrix freigeben, damit nach der Sitzung das offizielle Ausschreibungsverfahren begonnen werden kann. Das Leistungsverzeichnis und die Bewertungsmatrix dient dem Gremium zur Kenntnis.

 

Für das Los 1 soll folgendes Wertungskriterium gelten:

Preis 50%

Technischer Wert 40%

Lebenszykluskosten 10%

 

 

Für das Los 2 soll folgendes Wertungskriterium gelten:

Preis 50%

Technischer Wert 40%

Sicherheit & Ergonomie 10%

 

 

Für das Los 3 soll folgendes Wertungskriterium gelten:

Preis 50%

Technischer Wert 40%

Umsetzung gemäß Ausschreibung 10%

 

Hierzu wird die Auswertung der Bewertungsmatrix Technischer Wert  verlesen.


Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dient zur Kenntnis.

 

Das Leistungsverzeichnis vom 22. Februar 2021 und die vorgelegte Bewertungsmatrix, die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt sind, werden genehmigt und sollen als Grundlage für das Ausschreibungsverfahren dienen.

 

Über das Ergebnis der Ausschreibung wird das Gremium unterrichtet. Danach ist eine entsprechende Vergabeentscheidung zu treffen.


Abstimmung:

Für:

 

Gegen: