Sitzung: 04.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Trend der vergangenen Jahre zu
Feuerbestattungen setzt sich auch in der Gemeinde Bischberg weiterhin fort.
Im Jahr 2019 fielen 50 Bestattungen im
Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bischberg an. Hiervon waren 14
Sargbestattungen und 36 Urnenbestattungen. Im Jahr 2020 fielen 46 Bestattungen
im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bischberg an. Hiervon waren 10
Sargbestattungen und 36 Urnenbestattungen.
Auf den Friedhöfen Bischberg und Trosdorf
bestehen die Möglichkeiten einer Sargbestattung im Erdgrab, einer
Urnenbestattung im Erdgrab und einer Urnenbeisetzung in einer Urnennische.
Vor allem Beisetzungen in einer Urnennische
werden immer häufiger angefragt, da die Angehörigen des/der Verstorbenen meist
nicht mehr im selben Ort bzw. in der Nähe wohnen und somit die Grabpflege kaum
möglich ist.
Die Kosten für 25 Jahre Ruhefrist in der
Urnennische belaufen sich auf 1.750,00 EUR zzgl. Beschriftung der Platte.
Die bestehenden Urnenstelen auf dem Friedhof
Trosdorf sind – bis auf zwei Urnennischen – zwischenzeitlich komplett belegt.
Nachdem die Urnenbestattung tendenziell
steigt, sollen die Urnenwand bzw. die Urnenstelen auf dem Friedhof Trosdorf
erweitert werden. Der gemeindliche Bauhof hat bereits im vergangenen Jahr für
die Erweiterung der Urnenstelen ein entsprechendes Fundament hergestellt.
Es wurden fünf Firmen zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert. Am 19. Februar 2021 lagen der Gemeinde Bischberg
drei wertbare Angebote vor.
Das höchste Angebot lag bei 14.000,00 EUR brutto, das niedrigste Angebot bei 13.220,90 EUR brutto.
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Trosdorf an die billigstnehmende Firma BÜRKLE Betonfertigteile GmbH & Co. KG, Fellbacher Str. 68, 70736 Fellbach entsprechend ihres Angebotes vom 8. Februar 2021 zur geprüften Angebotssumme von 13.220,90 EUR brutto zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in 2021 einzuplanen.
Abstimmung: |
Für: |
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Gegen: |
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