Nachtrag: 18.01.2021 Nummer 11

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Schreiben der Antragstellerin vom 20. November 2020 dient zur Kenntnis

 

Bei der Flurnummer 421/22, Gemarkung Tütschengereuth handelt es sich um ein Grundstück am Ende der Stichstraße „Große Stücke“ mit einer Gesamtfläche von 2.064 m². Im Flächennutzungsplan sind 880 m² als Wohnbaufläche und 1.184 m² als landwirtschaftliche Fläche hinterlegt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Die Großen Stücke II“.

 

Im Bebauungsplanverfahren teilten die ehemaligen Eigentümer der Gemeindeverwaltung mit, dass das Grundstück nicht mit einbezogen werden soll, da es landwirtschaftlich und zur Kleintierhaltung genutzt wird. Somit mussten auch keine Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraße „Große Stücke“ gezahlt werden. Eine Nachveranlagung ist nicht möglich.

 

Bei einer Bebauung des Grundstückes fallen jedoch Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasserleitung an.

 

Aufgrund seiner Lage kann das Grundstück dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet werden und als bebaubar angesehen werden.

 

Nach der Bebauung der beantragten Teilfläche von ca. 420 m² bleibt nach dem Flächennutzungsplan eine bebaubare Restfläche der Flurnummer von 350 m² übrig. Man kann davon ausgehen, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig ebenfalls bebaut werden soll.

 

Das von der Antragstellerin geplante Bauvorhaben würde sich nach § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Bebauung eingliedern.

 

Der Kanal- und Wasserleitungsanschluss erfolgt in der Ortsstraße „Große Stücke“ und wird auf Kosten der Gemeinde Bischberg hergestellt. Der Mischwasserkanal hat eine Tiefe von ca. 2,50 m. Für diese Leistung werden Herstellungsbeiträge nach der gemeindlichen Satzung erhoben. Übersteigen die tatsächlichen Anschlusskosten die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträgen, ist die Differenz mittels einer privatrechtlichen Vereinbarung der Gemeinde ebenfalls zu erstatten.

 


Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Dem Antrag auf Bebauung einer Teilfläche der Flurnummer 421/22, Gemarkung Tütschengereuth mit einer Größe von ca. 420 m², wird zugestimmt.

 

Das Grundstück Flurnummer 421/22, Gemarkung Tütschengereuth ist so zu teilen, dass im Falle eines zweiten Baurechts eine Zufahrt von mindestens vier Metern am Wendehammer bestehen bleibt. Der als Anlage beigefügte Lageplan zur Veranschaulichung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Entsprechende Planunterlagen sind bei der Gemeinde Bischberg einzureichen.

 

Für die baulichen Anlagen werden Herstellungsbeiträge nach der gemeindlichen Satzung erhoben. Übersteigen die tatsächlichen Anschlusskosten die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträgen, ist die Differenz mittels einer privatrechtlichen Vereinbarung der Gemeinde ebenfalls zu erstatten.

 


Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

1